Anz.

 So sparen Rentner Steuern


Rentner koennen Zinsen und andere Kapitaleinkuenfte ueber den Sparer-Freibetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass das jaehrliche Einkommen den Betrag von derzeit 7.802 Euro (Grundfreibetrag 7.664 Euro zuzueglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro, zuzueglich Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro) nicht ueberschreitet.

Wichtig dabei: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere so genannte Ertragsanteil. Die Hoehe des Ertragsanteils liegt bei gesetzlichen Renten seit 2005 bei 50 Prozent, fuer erstmals 2006 ausgezahlte Renten bei 52 Prozent. Fuer Rentner, die dieses Jahr zum ersten Mal Ruhestandsbezuege beziehen, sind bei einer Rente von 1.000 Euro demnach 520 Euro steuerpflichtig.

Da nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, schoepfen viele Rentner den Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht aus. Er kann deshalb fuer Kapitaleinkuenfte genutzt werden, die ueber dem Sparer-Freibetrag liegen. In diesen Faellen ist es ratsam, beim Finanzamt eine >>Nichtveranlagungs-Bescheinigung<< (NV-Bescheinigung) zu beantragen. >>Der Antrag ist leicht auszufuellen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen.

Das Finanzamt stellt die Bescheinigung jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Diese Freistellung ist in der Regel drei Jahre gueltig. Wenn die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt wird, kann das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleinkuenfte steuerfrei auszahlen  eben auch dann, wenn sie den Sparer-Freibetrag ueberschreiten. Dies ist nicht zuletzt mit Blick auf die zum 1. Januar 2007 anstehende Kuerzung des Sparer-Freibetrages von derzeit 1.370 Euro auf dann nur noch 750 Euro (zuzueglich jeweils 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag) von Bedeutung.

Quelle: Bundesverband deutscher Banken



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