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Rürup-Rente: Nicht für jedermann interessant


Die Rürup Rente ist in aller Munde und wird von vielen als renditestarke Sparmöglichkeit fürs Rentenalter beschrieben. Dabei lohnt sie sich nicht für jedermann.

Um für das Alter vorzusorgen, hat der Staat die Rürup-Rente geschaffen. Bei ihr gibt es keine staatlichen Zahlungen, ihr Vorteil liegt allein in der Tatsache, dass der Anleger Steuervorteile im Rentenalter erzielt. Denn Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer befreit. Die Grenze beträgt für Ledige 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro. Weil die sofortige steuerliche Freistellung der Rentenbeiträge den Fiskus Milliarden Euro gekostet hätte, entschied sich die Regierung dafür, die steuerliche Entlastung schrittweise vorzunehmen, d.h. im Jahr 2006 sind davon 62 % steuerlich absetzbar, also maximal 12.400 Euro bei Ledigen und 24.800 bei Verheirateten. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um 2 %-Punkte, bis 2025 dann 100 %, also 20.000 bzw. 40.000 Euro voll abgesetzt werden können. Gekürzt wird er um die Rentenversicherunsgbeiträge des Arbeitgebers.

Zahlungen der Rürup-Rente im Rentenalter unterliegen der Steuerpflicht. Bis 2040 ist jedoch ein Teil steuerfrei. So sind ab 2005 gezahlte Renten zu 50% im ersten Rentenjahr steuerfrei. Danach sinkt der steuerfreie Anteil bis 2020 jährlich um 2%, danach um 1%. Ab 2040 unterliegen somit Zahlungen aus der Rürup-Rente vollständig der Steuer.

Der Vorteil der Rürup Rente liegt also darin, dass die Steuerpflicht in das Rentenalter verlagert wird (nachgelagerte Besteuerung), also in einen Zeitraum, wo die steuerliche Belastung vermutlich geringer sein wird als in der Ansparphase bzw. dem Erwerbsalter. Zudem ist sie Hartz-IV sicher.

Selbständige profitieren am meisten


Von der Rürup-Rente profitieren vor allem Selbständige mit einer hohen Steuerbelastung. Sie haben ohnehin keine andere Möglichkeit, für das Alter steuerbegünstigt vorzusorgen. Aber auch Angestellte profitieren von der Rürup-Rente, wenn ihr Einkommen weit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.

Als Nachteil erweist sich die Tatsache, dass bei der Rürup-Rente kein Wahlrecht zwischen Einmalauszahlung oder Rentenzahlun besteht. Sie kann nur monatlich ausgezahlt werden. Auch kann sie nicht vererbt oder gekündigt werden. Die Flexibilität ist damit eher gering.

Die Rürup-Rente kann als klassische oder als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Damit sind die Ertragschancen eher als mager einzustufen. Mehr als 3-5% Rendite pro Jahr dürften nicht drin sein. Abhängig ist die Rendite zudem davon, wie hoch der persönliche Steuersatz und die Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht und Lebensversicherung sind. Positiv ist wenigstens, dass bei ihr kein Verlustrisiko besteht.

Fazit:


Zur Alterssicherung ist die Rürup-Rente nur bedingt geeignet. Sie lohnt sich fast nur, wenn man den Höchstbeitrag einzahlt. Es gibt bessere Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen, etwa mit klassischen Fondssparplänen oder Zertifikatesparplänen. Zudem ist sie extrem unflexibel. Dass sie nicht vererbbar ist, gefällt auch niemandem.

Ob Bert Rürup mit dieser Erfindung wirklich ein Licht aufgegangen ist wie einst Edison, dem Erfinder Glühbirne, darf bezweifelt werden.

29.08.2006



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