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Mit Kind und Kegel ins Eigenheim: 'Wohn-Riester' lohnt sich für Familien


IMit dem neuen Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) wird Wohneigentum in die Altersvorsorge einbezogen. Damit gibt es für die Finanzierung der eigenen vier Wände die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riester-Produkte. Auch zertifizierte Bausparverträge werden gefördert. 'Die meisten Deutschen wünschen sich eine eigene Immobilie. Die neue Förderung hilft, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen und macht den Weg ins Eigenheim für viele Familien leichter', erläutern die Experten der Landesbausparkassen (LBS).

Viel Platz, nach den eigenen Wünschen gestaltete Räume und ein Garten für die Kinder zum Spielen - das eigene Heim bietet mehr Freiheit als die Mietwohnung. Doch der Erwerb ist meist die größte Investition im Leben. Besonders Familien müssen deshalb genau kalkulieren. Mit dem Eigenheimrentengesetz hat der Gesetzgeber die Immobilie als Baustein für die Altersvorsorge anerkannt. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) auch für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände eingesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass die Immobilie selbst bewohnt wird und nach dem 31. Dezember 2007 gebaut bzw. gekauft wurde. Außerdem ist es möglich, zu Beginn der Auszahlungsphase - in der Regel bei Rentenbeginn - die Förderung für die Entschuldung des Hauses zu verwenden. Das gilt auch, wenn dieses bereits vor dem 1. Januar 2008 angeschafft wurde.

Beispiel: Familie mit zwei Kindern


Peter und Christina S. wohnen mit ihrem dreijährigen Sohn Paul in einer Drei-Zimmer-Wohnung zur Miete. Seit kurzem sind sie zu viert, denn im Mai 2008 kam Tochter Mia zur Welt - bald wird die Wohnung zu eng. Mit Wohn-Riester fällt die Entscheidung für das eigene Heim leichter, denn viele Familien können mit relativ geringen eigenen Beiträgen die vollen Zulagen erhalten.

Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich. Dafür müssen - zusammen mit den staatlichen Zulagen - mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100 Euro.

Bei einem Verdienst von 40.000 Euro im Jahr muss Familie S. inklusive Zulagen 1.600 Euro pro Jahr sparen, um die volle Förderung zu bekommen. Als Grundzulage erhalten Peter und Christina S. jeweils 154 Euro, für Paul gibt es 185 Euro und für Tochter Mia 300 Euro. Damit kommen 793 Euro Zulagen im Jahr zusammen. So muss Familie S. von den 1.600 Euro nur gut die Hälfte aus der eigenen Tasche zahlen - das sind 67 Euro im Monat.

Mit Wohn-Riester fällt der Familie die Finanzierung des eigenen Zuhauses deutlich leichter. 'Und mit der richtigen Strategie ist diese auch bis zum Ruhestand abgeschlossen. Dann haben Eigentümer durch die Mietersparnis - die eigentliche Eigenheimrente - deutlich mehr Geld zur freien Verfügung als Mieter', so die LBS-Experten.


Quelle: LBS Bausparkasse



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