Riester-Sparen: Für wen es sich lohnt
Die Riester-Förderung ist für viele interessant, besonders aber für Geringverdiener und Familien mit vielen Kindern. Ungeförderte Anlagen können aber vielfach besser sein. Warum der Staat die Riester-Rente eingeführt hat
Als Ergebnis der Rentenreform von 2001 wird jeder, der in den nächsten Jahren in Rente geht, immer weniger Rente erhalten. Diese Lücke soll jeder freiwillig durch private Altersvorsorgeverträge schließen, die der Staat durch eine Kombination aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Abschreibungen fördert.
Seit dem 01.01.2002 fördert der Staat daher zwei Modelle der Altersvorsorge. Zum einem gibt es die so genannte Riester-Rente. Sie wird gefördert durch staatliche Zulagen und Steuervorteile.
Die betriebliche Altersvorsorge dagegen belohnt den Sparer mit Steuervorteilen und bis zum Jahr 2008 mit Sozialabgabenfreiheit.
Was wird gefördert?
Gefördert werden so genannte Altersvorsorgeverträge. Das sind Geldanlagen, mit denen bis zum Rentenalter ein so genanntes Altersvermögen aufgebaut werden soll.
Bei der Riester-Rente hat man die Wahl zwischen drei Anlageformen:
-Banksparpläne
-Rentenversicherungen
-Fondssparpläne
Niemand muss einen Riester-Vertrag abschließen. Jeder kann auch noch später, z.B. 2008, einen
Vertrag abschließen.
Die Riester-Rente kann aber nicht die Lücke zwischen dem Erwerbseinkommen und der Altersrente schliessen. Hier muss jederweiterhin durch eigene Geldanlagen (z. B. Aktien/Aktienfonds) noch zusätzlich etwas tun, wenn er seinen Lebensstandard im Alter sichern will.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
-Alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
-Bezieher von Lohnersatzleistungen, einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe
-geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
-pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
-Wehr- und Zivildienstleistende
-Pflichtversicherte nach dem Gesetz der Alterssicherung
-Beamte, Richter und Soldaten
Auch nichterwerbstätige Ehepartner werden gefördert. Ist ein Partner nicht erwerbstätig und nicht sozialversicherungspflichtig, kann er trotzdem eigenständig für das Alter vorsorgen. Zahlt der förderfähige Ehepartner seine Eigenbeiträge in voller Höhe, dann erhält auch der Partner die ungekürzte Zulage.
Ausnahme: Hat die Frau Kinder unter drei Jahren, erwirbt sie in dieser Zeit automatisch eigene Rentenansprüche. Um die volle Förderung zu erhalten, muss sie dann einen Mindesteigenbeitrag leisten. Ist die gesetzliche dreijährige Kindererziehungszeit vorbei, muss sie keinen Beitrag mehr leisten, sofern sie dann nicht anderweitig förderfähig wird. Wenn nicht anders vereinbart, fließt die Kinderzulage automatisch auf das Konto der Ehefrau.
Wer wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
-Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
-freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und geringfügig Beschäftigte
-Pflichtversicherte in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
-Sozialhilfeempfänger, die nicht zugleich rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind
-Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung
-Bezieher einer Rente wg. verminderter Erwerbsfähigkeit
-Bezieher einer Altersrente
Für wen lohnt sich ein Riester-Vertrag?
Die Riester-Förderung ist für viele interessant, besonders aber für Geringverdiener und Familien mit vielen Kindern. Aber auch für Besserverdienende kann sich ein Riestervertrag wegen der Steuerleichterungen lohnen.
Ein Vorteil ist der Schutz vor Harzt IV.
Grundzulage + Kinderzulage + Steuerfreibetrag
Wer einen Riestervertrag abschliesst und pro Jahr eine bestimmte Summe spart, bekommt neben einer Grundzulage auch eine Kinderzulage pro Kind. Zusätzlich kann man noch Steuern sparen.
Die Grundzulage beträgt in 2006 und 2007 114 Euro pro Jahr, sofern man mindestens 3% seines Jahreseinkommens in einem Riestervertrag spart. Für jedes Kind bekommt man zusätzlich 138 Euro pro Jahr. Unabhängig vom jeweiligen Einkommen lassen sich außerdem 1.575 Euro Steuerfreibetrag ausschöpfen.
2008 erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro und das Kindergeld auf 185 Euro, sofern man mindestens 4% seines Jahreseinkommens spart. Der Steuerfreibetrag erhöht sich ebenfalls auf 2.100 Euro
| Jahr | Mindest-Spar-Leistung (incl. Zulage) für volle Förderung | Max. Grund-zulage je Ehepartner | Kinderzulage je Kind | Steuerfreibetrag |
| 2006/2007 | 3 % der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen, max. 1.575 € | 114,00 € | 138,00 € | 1.575,00 € |
| ab 2008 | 4 % der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen, max. 2.100 € | 154,00 € | 185,00 € | 2.100,00 € |
Dabei gilt:
Eigenbeitrag + Grundzulage + Kinderzulage = Sparleistung
Die Sparleistung muss also nicht alleine aufgebracht werden, da die Zulagen in der Sparleitung enthalten sind.
Wie hoch die Eigenleistung zur Riester-Rente sein muss, hängt also vom Einkommen und von der Anzahl der Kinder ab.
Natürlich kann man auch weniger einzahlen, dann reduziert sich allerdings die Grundzulage
Die Mindesteigenbeteiligung liegt bei 60 Euro pro Jahr, unabhängig von der Kinderzahl und dem Jahr.
Kinderzulage wird nur dann gezahlt, wenn man auch Kindergeld erhält.
Die Steuerersparnis greift, wenn sie durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Dann wird die Differenz bei der Steuererklärung erstattet. Die Finanzämter prüfen, ob Zulage oder Steuerabzug für den Einzelnen günstiger ist.
Beispielrechnung
Beispiel für einen Single, keine Kinder, Bruttoeinkommen in 2008: 40.000 €
Brutto-Einkommen: 40.000,00 €
4% Mindest-Sparleistung: 1.600,00 €
Grundzulage: 154,00 €
Jahres-Eigenbeitrag: 1.446,00 € (1.600-154)
Steuerersparnis: 401,00 €
Förderquote: 35% ((154+401)/1.600)
Beispiel für ein Ehepaar, sie Hausfrau, 2 Kinder, Bruttoeinkommen in 2008: 40.000 €
Brutto-Einkommen: 40.000,00 €
4% Mindest-Sparleistung: 1.600,00 €
Grundzulage Mann: 154,00 €
Grundzulage Frau: 154,00 €
Kinderzulage 2x: 370,00 €
Jahres-Eigenbeitrag: 922,00 € (1.600-154-154-370)
Förderquote: 42% ((154+154+370)/1.600)
In den Beispielen ist ersichtlich, dass Familien mit Kindern und geringem Einkommen besonders gefördert werden, selbst wenn die Frau nicht arbeitet und denEigenbeitrag nicht erbringt.
Bei besonders niedrigen Einkommen reichen die Riester-Zulagen alleine schon aus, die förderungswürdige Sparleistung von bis zu 4% zu erbringen.
Da die Beiträge zur Riester-Rente mit Zulagen und Steuerabzug gefördert werden, muss sie jedoch im Gegenzug später bei der Auszahlung versteuert werden. Dies kann sich jedoch durchaus lohnen, da sich die Höhe der Besteuerung nach der Höhe des Gesamteinkommens im Jahr richtet. Im Alter liegt dieses Einkommen meist niedriger als in der aktiven Zeit.
Riesterprodukte müssen zertifiziert sein
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Altersvorsorgeprodukt bestimmte Kriterien erfüllt. Erst dann wird ein Zertifikat erteilt. Die Zertifizierungsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft nur, ob das einzelne Altersvorsorgevertragsangebot die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt. Die Zertifizierung sagt also nichts über die Güte des Angebotes aus. Zertifiziert werden also alle förderungsfähigen Angebote, auch wenn sie keine oder nur eine geringe Rendite bringen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
-Geschlechtsneutrale Tarife / Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres
-Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden.
-Garantie der eingezahlten Beiträge
-Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung / Einmalauszahlung bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30 % des zu Begin der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen Kapitals sind zulässig.
-Anspruch den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zu Wohnungsbau zu entnehmen.
Nachteile des Riester-Sparens
Ohne gravierende Nachteile (Rückzahlung sämtlicher Zulagen bzw. Steuervorteile) kommt man weder in der Anspar- noch in der Auszahlungsphase an sein Geld und im Alter muss man die Auszahlungen voll versteuern. Allerdings liegen die Steuersätze im Rentenalter aufgrund des geringeren Einkommens meistens unter den heutigen.
Die Renditen können durchaus unter denen von ungeförderten Sparformen liegen. Deshalb ist es möglicherweise sinnvoll, auf die Förderung zu verzichten und die private Altersvorsorge über eine ungeförderte Geldanlage zu betreiben.
Einige Prozentpunkte mehr Rendite aus einem guten Aktienfonds können die ganze Förderung überflüssig machen.
Kündigungsmöglichkeiten
Man kann einen Riester-Vertrag während der Ansparphase ordentlich kündigen. Allerdings müssen dann nicht nur die Zuschüsse einschliesslich Steuerermässigungen zurückgezahlt werden, sondern man muss auch noch mit einem möglicherweise niedrigen Rückkaufswert vorlieb nehmen.
Will man zu einem anderen Anbieter wechseln, kann man den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende auflösen und das angesammelte Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen lassen. Für den Wechsel kann der bisherige Anbieter allerdings Gebühren erheben.
Man kann einen Vertrag auch ruhen lassen oder beitragsfrei stellen, wenn man die Rückzahlung der Fördermittel
vermeiden will.
03.08.2006


