Anz.

Mit der Riester-Förderung schneller ins Eigenheim


Die staatliche Förderung der Altersvorsorge wird voraussichtlich künftig auch den Erwerb der eigenen vier Wände umfassen. 'Zwei Jahre nach dem Wegfall der Eigenheimzulage würde der Staat damit wieder die private Vermögensbildung in Form von Wohneigentum unterstützen, die für den Großteil der Bevölkerung ein wesentlicher Baustein der Altersvorsorge ist', so Michael Hoffelder, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank Bauspar AG. Wie schon bei der Eigenheimzulage würden Familien mit Nachwuchs besonders stark vom so genannten Wohn-Riester profitieren. Bei kinderreichen Familien kann die Förderung mehrere zehntausend Euro betragen.

Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass Riester-Sparer das angehäufte Kapital in ihrem Sparvertrag vollständig zum Erwerb eines eigenen Heims oder einer Eigentumswohnung einsetzen dürfen. 'Die Kapitalentnahme ist bereits während der Ansparphase möglich', bestätigt Dr. Ralph Müller, Leiter Baufinanzierung der Deutschen Bank. 'Damit zählen Riester-Verträge in Zukunft quasi zum Eigenkapital des Käufers'. Positiver Nebeneffekt: Die Höhe der anrechenbaren finanziellen Eigenmittel steigt, die Kreditkonditionen werden besser.

Erstaunlich groß ist dabei das Förderpotenzial: Da der Staat neben der Grundzulage einen separaten Zuschuss für jedes Kindergeld berechtigte Kind gewährt und die Fördergelder bis zur finanziellen Selbstständigkeit des Nachwuchses fließen, können sich über Jahre große Summen anhäufen. So profitiert eine Familie mit drei Kindern von maximal 863 Euro Riesterzuschuss pro Jahr. Studieren alle drei Kinder, können die Mittel jeweils bis zum 25. Lebensjahr fließen. In diesem Fall summieren sich allein die Kinderzulagen auf insgesamt 13.875 Euro. Laufen die Sparverträge der Eltern jeweils 30 Jahre, so kommen weitere 9.240 Euro Grundzulage hinzu. Damit addiert sich die staatliche Förderung auf insgesamt 23.115 Euro. Bei gut verdienenden Haushalten dürften zudem Steuererleichterungen hinzukommen, da die Riesterbeiträge als Sonderaufgabe abzugsfähig sind. Ist der Steuervorteil höher als die gewährten Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.

Zum Nulltarif ist die staatliche Förderung allerdings nicht zu haben. Genau wie bei Riester-Rentenversicherungen und -sparplänen ist das steuerfrei angehäufte Vermögen im Rentenalter voll steuerpflichtig. Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen sieht vor, jedem Sparer ein virtuelles Wohnförderkonto beim Finanzamt einzurichten. Darauf werden alle Riester-Zuschüsse verbucht, die in die Immobilie fließen. Bei Renteneintritt fällt dann auf diesen Betrag Einkommensteuer an. Der Wohneigentümer kann entscheiden, ob er die Steuerschuld auf einen Schlag begleichen möchte - in diesem Fall gewährt das Finanzamt einen Abschlag von 30 Prozent - oder ob er Jahr für Jahr abzahlen will. Müllers Fazit: 'So oder so: Unterm Strich dürfte die Riester-Immobilie stets ein finanzieller Gewinn sein.'

Quelle: www.db-baufinanzierung.de



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