Anz.

Die neue Eigenheimrente kommt


Am 1. November fällt der Startschuss. Dann dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge angeboten werden. Manche Bausparkassen, wie der Marktführer Schwäbisch Hall, bieten jetzt schon Optionsscheine an, mit denen besonders ungeduldige Riestersparer bereits heute sicherstellen können, dass sie zu den Ersten gehören, die von den Vorteilen der gesetzlichen Neuregelung profitieren.

Die Grundlage ist das neue Eigenheimrentengesetz, das im Juli rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz, allgemein Wohn-Riester genannt, wird selbst genutztes Wohneigentum gleichberechtigt neben anderen Säulen der privaten Vorsorge gefördert - voraussichtlich für viele ein weiterer Grund, bei der notwendigen Ergänzung der staatlichen Altersrente auf die eigenen vier Wände zu setzen. Denn Förderberechtigte, die für den Erwerb von Wohneigentum vorsorgen oder diesen finanzieren, kommen durch das neue Gesetz nunmehr in den Genuss der gleichen attraktiven Zulagen, die der Staat schon seit längerem für den Aufbau einer privaten Zusatzrente gewährt.

Wie bei der Riester-Rente sind auch beim Wohn-Riester alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner (ohne Einkommen, aber mit eigenem Altersvorsorge-Vertrag) förderberechtigt. Die Grundzulage beträgt 154 Euro für Alleinstehende und 308 Euro für Verheiratete, wenn beide einen Riester-Vertrag haben. Für Berufsanfänger unter 25 Jahren gibt es zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Besonders attraktiv ist die - übrigens nicht an Einkommensgrenzen geknüpfte - Riester-Förderung für Familien: Für jedes Kind gibt es pro Jahr 185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.

Gefördert werden Einzahlungen in Höhe von bis zu vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal aber 2.100 Euro pro Jahr) - und zwar sowohl Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung als auch Tilgungsleistungen für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum. Wer künftig einen Riester-Bausparvertrag abschließt, kann also sowohl in der Spar- wie auch in der Darlehensphase Riester-Zulagen erhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mittel für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind dagegen nicht 'riesterförderfähig'.

Jeder Förderberechtigte kann sich damit jetzt ohne Einschränkungen zwischen einer Wohn- und einer Geldrente entscheiden - je nachdem, welches die für seine persönliche Lebenssituation passende Vorsorgestrategie ist. Auch eine kombinierte Altersvorsorge mit Wohneigentum und einer privaten Zusatzrente ist möglich, denn die Riester-Förderung kann auch gesplittet werden.

Drei Zulagen fürs Bausparen

'Die notwendige Eigenkapitalbildung für den Erwerb von Wohneigentum bekommt durch die geförderte Eigenheimrente kräftigen Rückenwind', glaubt Schwäbisch Hall-Expertin Ingrid Lechner. Zusammen mit der bestehenden -und an Einkommensgrenzen gebundenen - Förderung durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage sind damit fürs Bausparen bis zu drei staatliche Zulagen möglich.

Der Förderung steht allerdings die nachgelagerte Besteuerung ab Rentenbeginn gegenüber. Für die fiktive 'Wohn-Rente' ein sogenanntes Wohnförderkonto gebildet. Wer die Förderung erhalten hat, kann dann zwischen einer jährlichen Besteuerung (maximal 25 Jahre lang bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) und einer Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Abschlag wählen.

Quelle: Schwäbisch Hall



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