Anz.

Immobilienerwerb mit Riester: Single profitieren von hohen Steuervorteilen


Rückwirkend zum 1. Januar 2008 sollen Riester-Sparer ihr Vorsorgekapital zum
Kauf von Wohneigentum einsetzen können. Die Bundesregierung hat einen
entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Über die neue Förderung dürfen
sich ledige Riester-Sparer ganz besonders freuen, denn sie profitieren von
hohen Steuervorteilen.

Mit der so genannten Eigenheimrente unterstützt der Staat den Bau oder Kauf
von selbst genutztem Wohneigentum. Wer keine Miete mehr zahlen muss, der
braucht im Alter weniger Geld - so die Überlegung der Regierenden. Bis zu
100 Prozent ihrer angesparten Zusatzrente dürfen Riester-Sparer künftig in
Wohneigentum investieren. Es ist aber auch möglich, die monatlichen
Sparbeiträge in laufende Kreditverpflichtungen zu stecken. "Die staatlichen
Zulagen fließen dann nicht in den Riester-Vertrag, sondern in die Tilgung
des Immobiliendarlehens", erläutert Dr. Ralph Müller, Leiter Baufinanzierung
der Deutschen Bank. Folge: Die finanzielle Belastung des Kreditnehmers
sinkt, zudem ist er schneller schuldenfrei.

Die öffentliche Förderung zahlt sich aus: So spendiert der Staat jedem
Riester-Sparer jährlich 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro für jedes
kindergeldberechtigte Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro
Zuschuss pro Jahr. Allein die Fördergelder summieren sich bei Familien mit
Kindern schnell auf 10.000 Euro und mehr, hinzu kommen Steuervorteile.

Interessant ist die neue Eigenheimrente auch für gut verdienende Singles.
"Ledige profitieren weniger vom finanziellen Zuschuss als vielmehr von hohen
Steuererleichterungen", erklärt Müller. Bis zu 2.100 Euro können
Riester-Sparer als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Bei einem
Steuersatz von 40 Prozent ergibt sich daraus ein finanzieller Vorteil von
840 Euro. Läuft das Immobiliendarlehen über 20 Jahre, summiert sich der
Bonus auf knapp 17.000 Euro.

Ein Beispiel verdeutlicht den Fördermechanismus: Ein Lediger ohne Kind
erzielt ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Vier Prozent seiner
beitragspflichtigen Einkünfte sind riester-förderfähig, also 2.000 Euro. Das
Geld fließt in die Tilgung eines Immobiliendarlehens. Zugleich wird es als
Sonderausgabe in der Steuererklärung angesetzt. Das Finanzamt gewährt dafür
eine Steuerminderung von 672 Euro. Addiert man hierzu die Grundzulage von
154 Euro, profitiert der Immobilienkäufer von insgesamt 826 Euro staatlicher
Förderung.

Die Auswirkung auf das Immobiliendarlehen sind signifikant: Angenommen, die
Darlehenssumme beträgt 250.000 Euro. Die ersten zehn Jahre liegt der
Nominalzinssatz bei 4,8 Prozent, danach bei 8,5 Prozent, die Anfangstilgung
beträgt drei Prozent. Ohne Riester-Förderung wäre der Kredit nach 19 Jahren
und 11 Monaten zurückgezahlt. Fließen die Fördermittel (826 Euro) zusätzlich
in den Vertrag, verringert sich die Laufzeit auf 18 Jahre und acht Monate.
Der Käufer ist demnach ein Jahr und drei Monate eher schuldenfrei. Der
Zinsaufwand gegenüber dem ungeförderten Vertrag sinkt um rund 14.000 Euro.

Im Rentenalter holt sich der Staat einen Teil seiner Förderung zurück. Dies
geschieht durch die Besteuerung des Immobilienvermögens. Um dies zu
gewährleisten, ist die Einrichtung von so genannten Wohnförderkontos
geplant. Darauf werden die in die Finanzierung einfließenden Fördermittel
erfasst. Zu Rentenbeginn soll dann ein Wahlrecht bestehen: Zahlt der Käufer
seine Steuerschuld auf einen Schlag, erhält er einen Rabatt von 30 Prozent.
Er kann die Steuerschuld aber auch über 25 Jahre verteilen. Ob jedoch
überhaupt Steuerzahlungen anfallen, hängt von der persönlichen
Einkommenssituation des Steuerpflichtigen ab.

Quelle: www.db-baufinanzierung.de



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