EU-Ministerrat segnete neue Verbraucherkreditrichtlinie ab
Nach jahrelangen Verhandlungen segnete der EU-Ministerrat nun die sogenannte Verbraucherkreditrichtlinie ab. Die neuen Regeln sehen eine vereinfachte Kreditaufnahme im EU-Ausland vor - etwa zur Finanzierung von Haushaltsgeräten oder Autos. Die Richtlinie gilt für sämtliche Verbraucherkredite zwischen 200 und 75.000 Euro.
Bei vorzeitiger Rückzahlung können Banken künftig vom Kreditnehmer maximal 1,0% des rückgezahlten Betrages an Entschädigung verlangen. Wenn die verbleibende Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, fallen nur noch 0,5% an Entschädigung an.
Die EU erhofft sich durch die neuen Bestimmungen mehr Wettbewerb auf dem rund 800 Mrd. Euro schweren Markt für Konsumentenkredite. Spätestens Mitte 2010 ist mit den neuen, europaweit einheitlichen Regeln zu rechnen.
Für Kreditnehmer bringen diese mehr Transparenz, eine bessere EU-weite Vergleichbarkeit der Kreditkonditionen und ein Rücktrittsrecht. Die Bestimmungen zu Kontoüberziehungen als auch die Werbevorschriften wurden verschärft, die Berechnung des Effektivzinssatzes neu geregelt. Eine Irreführung der Kreditnehmer soll damit erschwert werden.
Quelle: www.boerse-express.com
Bei vorzeitiger Rückzahlung können Banken künftig vom Kreditnehmer maximal 1,0% des rückgezahlten Betrages an Entschädigung verlangen. Wenn die verbleibende Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, fallen nur noch 0,5% an Entschädigung an.
Die EU erhofft sich durch die neuen Bestimmungen mehr Wettbewerb auf dem rund 800 Mrd. Euro schweren Markt für Konsumentenkredite. Spätestens Mitte 2010 ist mit den neuen, europaweit einheitlichen Regeln zu rechnen.
Für Kreditnehmer bringen diese mehr Transparenz, eine bessere EU-weite Vergleichbarkeit der Kreditkonditionen und ein Rücktrittsrecht. Die Bestimmungen zu Kontoüberziehungen als auch die Werbevorschriften wurden verschärft, die Berechnung des Effektivzinssatzes neu geregelt. Eine Irreführung der Kreditnehmer soll damit erschwert werden.
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