Rürup-Rente lohnt vor allem für Ältere
Von der steuerlichen Förderung der Rürup- bzw. Basisrente profitieren neben Selbstständigen und Freiberuflern vor allem auch ältere Arbeitnehmer. Darauf weist aktuell der Finanzdienstleister Delta Lloyd hin. 'Gerade für rentennahe Jahrgänge lohnt es sich, hohe Einmalbeträge in einen Basisrenten-Vertrag einzuzahlen. Dank der Förderung können ältere Berufstätige mit einer hohen Nachsteuerrendite rechnen', erläutert Björn Deyer, Produktmanager und Altersvorsorge-Experte von Delta Lloyd.
Das Steuersparmodell profitiert momentan von zwei gegenläufigen Effekten: Einerseits können die Beiträge in der Einzahlphase in Teilen steuerlich geltend gemacht werden. Andererseits werden die monatlichen Auszahlungen zunächst nicht voll besteuert. Beispiel: Wer heute eine Basisrenten-Police abschließt, kann 64 Prozent der Beiträge bis maximal 20.000 Euro, bei Verheirateten bis maximal 40.000 Euro, beim Fiskus geltend machen. Zugleich werden bei einem Rentenbeginn im Jahr 2014 nur 68 Prozent der Auszahlungen versteuert, 32 Prozent sind steuerfrei. Hinzu kommt: Der Steuervorteil erhöht sich noch, da im Alter der persönliche Steuersatz meist niedriger ist als im Berufsleben. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgemodellen können bei Basisrenten-Verträgen Ehepaare gemeinsam in eine Police einzahlen.
Grundsätzlich gilt: Die Rürup-Rente ist eine privat finanzierte, steuerlich geförderte Altersvorsorge. So mindern die Einzahlungen die Steuerlast während des Berufslebens. Derzeit sind 64 Prozent der Einzahlungen absetzbar. Bis 2025 steigt die Grenze um jährlich zwei Prozentpunkte bis zur vollen Absetzbarkeit. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden, im Jahr 2007 nur mit 54 Prozent. Doch bis zum Jahr 2040 entfällt dieser Steuervorteil schrittweise. Versicherte können Auszahlungen aus Rürup-Renten frühestens im Alter von 60 Jahren erhalten. Im Gegensatz zu staatlich geförderten Riester-Rente sind keine Einmalentnahmen möglich - das angesparte Kapital wird als monatliche Leibrente ausgezahlt.
Quelle: Delta Lloyd Versicherung
Das Steuersparmodell profitiert momentan von zwei gegenläufigen Effekten: Einerseits können die Beiträge in der Einzahlphase in Teilen steuerlich geltend gemacht werden. Andererseits werden die monatlichen Auszahlungen zunächst nicht voll besteuert. Beispiel: Wer heute eine Basisrenten-Police abschließt, kann 64 Prozent der Beiträge bis maximal 20.000 Euro, bei Verheirateten bis maximal 40.000 Euro, beim Fiskus geltend machen. Zugleich werden bei einem Rentenbeginn im Jahr 2014 nur 68 Prozent der Auszahlungen versteuert, 32 Prozent sind steuerfrei. Hinzu kommt: Der Steuervorteil erhöht sich noch, da im Alter der persönliche Steuersatz meist niedriger ist als im Berufsleben. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgemodellen können bei Basisrenten-Verträgen Ehepaare gemeinsam in eine Police einzahlen.
Grundsätzlich gilt: Die Rürup-Rente ist eine privat finanzierte, steuerlich geförderte Altersvorsorge. So mindern die Einzahlungen die Steuerlast während des Berufslebens. Derzeit sind 64 Prozent der Einzahlungen absetzbar. Bis 2025 steigt die Grenze um jährlich zwei Prozentpunkte bis zur vollen Absetzbarkeit. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden, im Jahr 2007 nur mit 54 Prozent. Doch bis zum Jahr 2040 entfällt dieser Steuervorteil schrittweise. Versicherte können Auszahlungen aus Rürup-Renten frühestens im Alter von 60 Jahren erhalten. Im Gegensatz zu staatlich geförderten Riester-Rente sind keine Einmalentnahmen möglich - das angesparte Kapital wird als monatliche Leibrente ausgezahlt.
Quelle: Delta Lloyd Versicherung


