Riester-Vorsorge: Eigenbeitrag anpassen
Immer mehr Menschen nutzen die Riester-Vorsorge, um eine zusaetzliche Altersversorgung aufzubauen. Der Staat foerdert dies unter anderem, indem er Zulagen zahlt. Ab 2008 gilt die hoechste Foerderstufe: Die Grundzulage wird dann von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage fuer jedes Kind von bisher 138 Euro auf 185 Euro pro Jahr erhoeht.
Um in den vollen Genuss der angehobenen Zulagen zu kommen, muss jeder berechtigte Vorsorgesparer, der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, aber auch einen erhoehten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser betrug bisher
3 Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. Im naechsten Jahr steigt er auf 4 Prozent der Einnahmen.
Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise bezahlt, bekommt die Zulagen entsprechend dem Verhaeltnis der gezahlten Altersvorsorgebeitraege zum Mindesteigenbeitrag gekuerzt. Bringt der Vorsorgesparer etwa nur 75 Prozent des Mindesteigenbeitrags auf, erhaelt er auch nur 75 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulagen.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Um in den vollen Genuss der angehobenen Zulagen zu kommen, muss jeder berechtigte Vorsorgesparer, der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, aber auch einen erhoehten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser betrug bisher
3 Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. Im naechsten Jahr steigt er auf 4 Prozent der Einnahmen.
Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise bezahlt, bekommt die Zulagen entsprechend dem Verhaeltnis der gezahlten Altersvorsorgebeitraege zum Mindesteigenbeitrag gekuerzt. Bringt der Vorsorgesparer etwa nur 75 Prozent des Mindesteigenbeitrags auf, erhaelt er auch nur 75 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulagen.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken


