Bausparer müssen Abgeltungssteuer nicht fürchten
Das Bausparen als Kombination von Sparen und Finanzieren nimmt in steuerlicher Hinsicht seit je her eine Sonderstellung ein. Der Bausparer sichert sich schon bei Vertragsabschluss Zinssicherheit für das spätere Darlehen. 'Egal, wie sich die Zinsen am Kapitalmarkt in den nächsten Jahren entwickeln - der Zinssatz für das Bauspardarlehen steht heute schon für die gesamte Laufzeit fest. Keine andere Sparform bietet diese Zinssicherheit', stellt die Zeitschrift FINANZTEST in ihrer Ausgabe 11/2006 fest und fährt fort: 'Bausparer haben zudem gute Chancen, dass sie mit dem Bauspardarlehen unterm Strich mehr Kreditzinsen sparen, als sie an Sparzinsen verlieren.' Die steuerpflichtigen Guthabenzinsen sind in der Regel niedriger als bei anderen Anlageformen und entlasten daher die steuerlichen Freibeträge. Das niedrigverzinsliche Bauspardarlehen verstärkt die Vorteile dieses Kombinationsprodukts.
Schon die Reduzierung des Sparerfreibetrags ab 2007 hat das Bausparen in der Nach-Steuer-Bewertung attraktiver gemacht. 'Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 wird das niedrigverzinsliche Bauspardarlehen in der Nach-Steuer-Betrachtung noch wertvoller', erläutert Walter Weiler, Chefmathematiker der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Ein niedriger Guthabenzins lohnt sich laut Weiler schon in der Vor-Steuer-Betrachtung, weil der Vorteil auf der Darlehensseite überwiegt. In der Nach-Steuer-Betrachtung wird der Vergleich mit einem alternativen Sparen und Finanzieren für das Bausparen noch günstiger. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall nennt die Gründe:
1. Beim Bausparen sind höhere Guthaben steuerfrei
Seit der drastischen Reduzierung der Sparerfreibeträge 2007 haben Alleinstehende nur noch einen Sparerfreibetrag von 750 Euro und Verheirate von 1.500 Euro pro Jahr. Hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro für Alleinstehende und von 102 Euro für Verheiratete. Ohne weiteren Nachweis von Werbungskosten können daher Alleinstehende 801 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei pro Jahr vereinnahmen, Verheirate 1.602 Euro. Diese Beträge sollen auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gelten und heißen dann Sparer-Pauschbetrag, ein Einzelnachweis von Werbungskosten ist dann nicht mehr möglich. Welche Sparguthaben steuerfrei bleiben, hängt vom Guthabenzinssatz ab. Ein Alleinstehender bleibt bis zu einem Anlagebetrag von 80.100 Euro steuerfrei, wenn der Guthabenzins 1 Prozent beträgt wie in den meisten Varianten des Schwäbisch Hall-Tarifs Fuchs. Bei einer höheren Guthabenverzinsung bleiben geringere Guthaben steuerfrei. Bei einem Anlagezins von z. B. 3 Prozent sind es nur 26.700 Euro.
2. Die steuerpflichtigen Guthabenzinsen sind geringer
Wird der Sparerfreibetrag überschritten, erweist sich das Bausparen zu niedrigen Guthabenzinsen wieder als steuergünstig. Liegt der Anlagebetrag 10.000 Euro oberhalb der steuerfreien Beträge sind bei 1 Prozent Guthabenzinsen 100 Euro zu versteuern. Bei einem Guthabenzins von 3 Prozent verdreifacht sich der zu versteuernde Betrag auf 300 Euro. Während diese Beträge bisher das zu versteuernde Einkommen erhöhen und mit dem individuellen Steuersatz belegt werden, unterliegen sie ab 2009 einer einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Dieser Steuersatz erhöht sich durch den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf 26,375 Prozent. Nach einer Übergangsfrist soll voraussichtlich ab 2011 auch die Kirchensteuer in die Abgeltungssteuer einbezogen werden.
3. Bausparer haben Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen
Der Verzicht auf höhere Guthabenzinsen lohnt sich, wenn dadurch ein besonders günstiges Darlehen erreicht werden kann. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat errechnet, dass Sparen und Finanzieren in der Tarifvariante Fuchs Langzeit mit 1 Prozent Guthabenzins und 3,25 Prozent nominalem Darlehenszins (effektiver Jahreszins ab Zuteilung 3,60 Prozent) günstiger ist, sobald der effektive Jahreszins für ein alternatives Darlehen in 8 Jahren 5,93 Prozent übersteigt. Dabei wird ein alternatives Sparen mit 3 Prozent Guthabenzinsen zugrunde gelegt. Nach Steuern (Abgeltungssteuersatz von 26,375 %) ist das Bausparen schon günstiger, wenn der effektive Jahreszins für das Alternativdarlehen in 8 Jahren über 5,27 Prozent liegt. Der Grenzzins für das alternative Baudarlehen verringert sich in der Nach-Steuer-Betrachtung um 66 Basispunkte.
Quelle: Schwäbisch Hall
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1. Beim Bausparen sind höhere Guthaben steuerfrei
Seit der drastischen Reduzierung der Sparerfreibeträge 2007 haben Alleinstehende nur noch einen Sparerfreibetrag von 750 Euro und Verheirate von 1.500 Euro pro Jahr. Hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro für Alleinstehende und von 102 Euro für Verheiratete. Ohne weiteren Nachweis von Werbungskosten können daher Alleinstehende 801 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei pro Jahr vereinnahmen, Verheirate 1.602 Euro. Diese Beträge sollen auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gelten und heißen dann Sparer-Pauschbetrag, ein Einzelnachweis von Werbungskosten ist dann nicht mehr möglich. Welche Sparguthaben steuerfrei bleiben, hängt vom Guthabenzinssatz ab. Ein Alleinstehender bleibt bis zu einem Anlagebetrag von 80.100 Euro steuerfrei, wenn der Guthabenzins 1 Prozent beträgt wie in den meisten Varianten des Schwäbisch Hall-Tarifs Fuchs. Bei einer höheren Guthabenverzinsung bleiben geringere Guthaben steuerfrei. Bei einem Anlagezins von z. B. 3 Prozent sind es nur 26.700 Euro.
2. Die steuerpflichtigen Guthabenzinsen sind geringer
Wird der Sparerfreibetrag überschritten, erweist sich das Bausparen zu niedrigen Guthabenzinsen wieder als steuergünstig. Liegt der Anlagebetrag 10.000 Euro oberhalb der steuerfreien Beträge sind bei 1 Prozent Guthabenzinsen 100 Euro zu versteuern. Bei einem Guthabenzins von 3 Prozent verdreifacht sich der zu versteuernde Betrag auf 300 Euro. Während diese Beträge bisher das zu versteuernde Einkommen erhöhen und mit dem individuellen Steuersatz belegt werden, unterliegen sie ab 2009 einer einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Dieser Steuersatz erhöht sich durch den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf 26,375 Prozent. Nach einer Übergangsfrist soll voraussichtlich ab 2011 auch die Kirchensteuer in die Abgeltungssteuer einbezogen werden.
3. Bausparer haben Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen
Der Verzicht auf höhere Guthabenzinsen lohnt sich, wenn dadurch ein besonders günstiges Darlehen erreicht werden kann. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat errechnet, dass Sparen und Finanzieren in der Tarifvariante Fuchs Langzeit mit 1 Prozent Guthabenzins und 3,25 Prozent nominalem Darlehenszins (effektiver Jahreszins ab Zuteilung 3,60 Prozent) günstiger ist, sobald der effektive Jahreszins für ein alternatives Darlehen in 8 Jahren 5,93 Prozent übersteigt. Dabei wird ein alternatives Sparen mit 3 Prozent Guthabenzinsen zugrunde gelegt. Nach Steuern (Abgeltungssteuersatz von 26,375 %) ist das Bausparen schon günstiger, wenn der effektive Jahreszins für das Alternativdarlehen in 8 Jahren über 5,27 Prozent liegt. Der Grenzzins für das alternative Baudarlehen verringert sich in der Nach-Steuer-Betrachtung um 66 Basispunkte.
Quelle: Schwäbisch Hall
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