Rente - Wegweiser zur privaten Altersvorsorge
Private Altersvorsorge ist vor dem Hintergrund einer immer aelter werdenden Gesellschaft und niedrigen Geburtenraten wichtiger denn je. Der staatlichen Rente allein vertrauen immer weniger Menschen. Viele setzen zusaetzlich auf die Riester-Vorsorge. Bis Ende 2006 haben die Deutschen ueber acht Millionen Riester-Vertraege abgeschlossen - als Banksparplan, Fondssparplan oder als Rentenversicherung. Doch auf dem Weg bis zum Abschluss eines Vertrages stellen sich nach wie vor viele Fragen: Erhaelt jeder Vorsorgesparer nach dem Altersvermoegensgesetz steuerliche Verguenstigungen? Welche Produkte gibt es und wie werden sie gefoerdert?
Wie erhaelt man die Zulage?
Diese und andere Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken in seiner sechsten, vollstaendig ueberarbeiten Auflage der Broschuere Private Altersvorsorge Informationen fuer Privatkunden. Der Bankenverband informiert unter anderem darueber, dass die Riester-Vorsorge als einzige private Kapitalanlageform zur Alterssicherung fuer Empfaenger von Arbeitslosengeld II vor dem Zugriff des Staates geschuetzt ist. Insgesamt 27 Fragen und Antworten erleichtern den Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge.
So muss jeder Berechtigte einen Mindesteigenbetrag leisten, um in den Genuss des staatlichen Zuschusses zu kommen: Fuer 2007 liegt dieser bei drei Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 1.575 Euro). Ab 2008 wird er jaehrlich bei vier Prozent liegen dann maximal bei 2.100 Euro. Aber: Wer weniger als den Mindesteigenbetrag in eine Riester-Rente einzahlt, bekommt auch entsprechend weniger staatliche Foerderung.
Nur wer den Mindesteigenbetrag einzahlt, bekommt also dieses Jahr 114 Euro als Grundzulage dazu. Ab der Endstufe im Jahr 2008 liegt die jaehrliche staatliche Foerderung bei 154 Euro. Eltern profitieren zusaetzlich von der
Riester-Foerderung: Zum Kindergeld bekommen sie pro Sohn oder Tochter 138 Euro pro Jahr vom Staat, ab 2008 betraegt die Foerderung 185 Euro pro Jahr.
Die Broschuere ist beim Bundesverband deutscher Banken kostenlos per Fax (030/1663-1299, kein Faxabruf), postalisch (Bundesverband deutscher Banken, Burgstrasse 28, 10178 Berlin) oder im Internet unter http://www.bankenverband.de erhaeltlich.
Quelle: www.bankenverband.de
Wie erhaelt man die Zulage?
Diese und andere Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken in seiner sechsten, vollstaendig ueberarbeiten Auflage der Broschuere Private Altersvorsorge Informationen fuer Privatkunden. Der Bankenverband informiert unter anderem darueber, dass die Riester-Vorsorge als einzige private Kapitalanlageform zur Alterssicherung fuer Empfaenger von Arbeitslosengeld II vor dem Zugriff des Staates geschuetzt ist. Insgesamt 27 Fragen und Antworten erleichtern den Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge.
So muss jeder Berechtigte einen Mindesteigenbetrag leisten, um in den Genuss des staatlichen Zuschusses zu kommen: Fuer 2007 liegt dieser bei drei Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 1.575 Euro). Ab 2008 wird er jaehrlich bei vier Prozent liegen dann maximal bei 2.100 Euro. Aber: Wer weniger als den Mindesteigenbetrag in eine Riester-Rente einzahlt, bekommt auch entsprechend weniger staatliche Foerderung.
Nur wer den Mindesteigenbetrag einzahlt, bekommt also dieses Jahr 114 Euro als Grundzulage dazu. Ab der Endstufe im Jahr 2008 liegt die jaehrliche staatliche Foerderung bei 154 Euro. Eltern profitieren zusaetzlich von der
Riester-Foerderung: Zum Kindergeld bekommen sie pro Sohn oder Tochter 138 Euro pro Jahr vom Staat, ab 2008 betraegt die Foerderung 185 Euro pro Jahr.
Die Broschuere ist beim Bundesverband deutscher Banken kostenlos per Fax (030/1663-1299, kein Faxabruf), postalisch (Bundesverband deutscher Banken, Burgstrasse 28, 10178 Berlin) oder im Internet unter http://www.bankenverband.de erhaeltlich.
Quelle: www.bankenverband.de


