Anz.

Sparzinsen rechtzeitig abheben


Zu Jahresbeginn lassen sich viele Sparer ihre Zinsen aus dem letzten Jahr gutschreiben. Doch aufgepasst: Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kuendigungsfrist koennen in der Regel nur bis spaetestens Ende Februar abgehoben werden. Sonst werden sie Bestandteil des Sparguthabens und liegen dann ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Eine Verfuegung ueber die Zinsen nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrueckzahlung, fuer die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

Vom gewoehnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kuendigungsfrist koennen Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kuendigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen. Sparbuchbesitzer koennen also bis Ende Februar zusaetzlich zu den monatlichen 2.000 Euro die fuer das Jahr 2006 gutgeschriebenen Zinsen abheben. Anfang Maerz werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschliesslich die 2.000-Euro-Regelung.

Quelle: Bundesverband deutscher Banken



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