Anz.

Kindergeld: Nichts dem Staat schenken


Die Ausbildung der Kinder ist teuer. Daher sollte derjenige, wer Anspruch darauf hat, das Kindergeld beantragen. Wer es nicht tut, verschenkt bares Geld.

Kindergeld können alle Eltern beantragen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Gezahlt wird es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Es wird sogar bis zum 27. Lebensjahr (plus Zivildienst oder Wehrdienst) gezahlt, wenn das Kind sich in der Berufsausbildung oder dem Studium befindet und das eigene Einkommen 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigt. BAFÖG Zahlungen zählen auch zum Einkommen. Hingegen können pauschal 920 Euro Werbungskosten (oder durch Nachweis auch mehr z.B durch Fahrtkosten, Computer, Studiengebühren etc) abgezogen werden.

Für die ersten drei Kinder gibt es monatlich 154 Euro, für jedes weitere monatlich 179 Euro. Bei 2 Kindern macht dies immerhin 3.696 Euro im Jahr aus.

Beantragt wird das Kindergeld bei der jeweiligen Familienkasse des Arbeitsamtes. Möglich ist dies auch noch rückwirkend für 4 Jahre.

Bekommen kann das Kindergeld immer nur ein Elternteil, und zwar derjenige, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Wichtig: Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet.

Alternativ kann auch ein Steuerfreibetrag beantragt werden. Der lohnt sich für Besserverdienende und kann pro Elternteil 152 Euro, also für ein Ehepaar 304 Euro, betragen.

Ab 2007 wird jedoch das Kindergeld gesenkt. So erhält der Geburtsjahrgang 1982 Kindergeld nur noch bis zum 26. Jahr, Geburtsjahrgang 1983 nur noch bis zum 25. Lebensjahr.

28.08.2006



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