Häuser brauchen künftig einen Wärmepass
Zum 1. Oktober 2007 ist die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) inKraft getreten. Sie schreibt die stufenweise Einführung eines Energieausweises für Bestandsgebäude vor. "Künftig dürfen Hauseigentümer ihre Immobilie nur noch mit gültigen Energiepass vermieten oder verkaufen", erläutert Dr. Ralph Müller von der Deutschen Bank die neue Regelung. Für den Leiter der Baufinanzierung ist die Zielstellung des Energieausweises klar: "Miet- und Kaufinteressenten sollen eine bessere Vergleichsmöglichkeit über den Energieverbrauch des Gebäudes bekommen."
Die Einführung des Energiepasses erfolgt schrittweise: Für Altbauten, die
bis 1965 errichtet wurden, ist der Ausweis ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Für jüngere Gebäude gilt die Regelung ab Januar 2009. Noch bis zum 1. Oktober 2008 können Eigentümer zwischen zwei verschiedenen Ausweistypen wählen: dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Danach müssen Altbaubesitzer (Bauantrag bis 1977 gestellt) zwingend den teureren Bedarfsausweis wählen. Es sei denn, die Immobilie wurde bereits nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung vom November 1977 saniert. Für Neubauten ist von Anfang an der Bedarfsausweis Pflicht.
Der Verbrauchsausweis ist quasi die "Light-Variante". Er basiert auf den Angaben zum Energieverbrauch. Da dieser von Haushalt zu Haushalt stark schwanken kann, bietet der Verbrauchsausweis nur eine eingeschränkte Vergleichsmöglichkeit. Genauere Informationen über die energetische Qualität einer Immobilie bietet der Bedarfsausweis. Hier finden sich Angaben zu CO2-Emissionen, zur Gebäudedämmung, zum Zustand der Heizungsanlage sowie dem Primärenergiebedarf des Gebäudes. Aus der Qualität von Heiztechnik und vorhandenem Wärmeschutz ermittelt ein Fachmann den Heizwärmebedarf des Gebäudes - unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Modernisierungsempfehlungen, die sich individuell auf das jeweilige Gebäude beziehen, sind in beiden Ausweisvarianten enthalten.
Wer darf den Ausweis ausstellen? Der Energiepass wird von einem Experten vor Ort ausgestellt. In Frage kommen Architekten, Bauingenieure, Energieberater und Handwerker. Immobilienbesitzer sollten darauf achten, dass der ausstellende Fachhandwerker oder Ingenieur entsprechende Berechtigungsnachweise vorlegen kann.
Die Kosten richten sich nach dem Ausweistyp: Der einfachere Verbrauchsausweis wird wohl keine 50 Euro kosten. Im Internet ursieren
bereits Angebote ab 9,90 Euro. Verbraucherschützer warnen allerdings vor solchen Offerten, da sie oft unvollständig seien. Der umfangreichere
Bedarfsausweis ist wegen des höheren Aufwands teurer. Hier rechnen Experten mit Angeboten zwischen 100 und 500 Euro. Energieausweise sind zehn Jahre gültig, danach muss der Pass erneuert werden. Nach einer Totalsanierung kann jedoch schon früher ein neuer Pass erforderlich sein.
Vermieter dürfen die Kosten des Energiepasses nicht auf die Mieter umlegen. Dennoch bestehen Steuersparmöglichkeiten: Vermieter können den Aufwand als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Bei einem Gebäude mit Eigentumswohnungen wird der Energieausweis von der Eigentümergemeinschaft als ganzes bezahlt. Besitzt ein Haus bereits einen Energiepass, brauchen Eigentümer nicht tätig zu werden. Die alten Ausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht. Vorsicht: Können Vermieter oder Verkäufer keinen Pass vorlegen, so gilt dies künftig als Ordnungswidrigkeit. Sollte ein Mieter oder Käufer Anzeige erstatten, drohen im Extremfall bis zu 15.000 Euro Bußgeld.
Die neue Energiesparverordnung schreibt außerdem energetische Mindestanforderungen bei Modernisierungen, Umbaumaßnahmen und Erweiterungen von Gebäuden vor. Ziel ist es, Wärmeverluste sowie klimaschädliche Abgase zu reduzieren und den Energieeinsatz zu senken. Unterm Strich profitieren Eigentümer von geringeren Verbrauchskosten. Beispielrechnungen zeigen, dass sich die Erhöhung der Energieeffizienz an Gebäuden schon nach wenigen Jahren rechnet. Kostengünstige Modernisierungsdarlehen und öffentliche Fördergelder helfen, den finanziellen Aufwand in Grenzen zu halten.
Quelle: www.db-baufinanzierung.de


