Bausparen: Renditen von 7% möglich
Bausparen lohnt sich nicht nur für diejenigen, die mal bauen wollen. Auch wer sein Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen möchte, kann Renditen von über 7% erzielen. Voraussetzung ist, dass man in den Genuss staatlicher Förderung kommt. Viele Bürger wissen aber gar nicht, dass Sie von einer doppelten staatlichen Förderung profitieren können. Bausparverträge werden vom Staat nicht nur durch Arbeitnehmersparzulage, sondern auch durch die Wohnungsbauprämie gefördert.Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auf ein Bausparkonto einzahlt. Hierauf erhält der Arbeitnehmer (Bausparer) 9% Sparzulage, maximal jedoch auf 470 Euro jährlich. Das sind im Jahr also maximal 42,30 Euro. Voraus-setzung ist, dass sein jährliches Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro) beträgt.
Beim Einkommen wird nicht der volle Bruttoverdienst zu Grunde gelegt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet, dass vom Bruttogehalt noch Werbungskosten und Betriebsausgaben abgezogen werden können. Falls der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag einzahlt, kann man die Restsumme aus eigener Tasche finanzieren. Dann kommt man trotzdem in den Genuss der vollen Arbeitnehmer- Sparzulage.
Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen wesentlich höher. Sie betragen 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, zahlt der Staat eine Wohnungs-bauprämie von 8,8% auf Einzahlungen des Bausparers auf ein Bausparkonto, maximal jedoch auf 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Das sind also jährlich maximal 45,06 Euro für Singles und 90,12 Euro für Ehepaare. Bausparverträge werden nur gefördert, wenn sie mit mindestens 50,00 Euro im Jahr bespart werden.
Wohnungsbauprämie und Sparzulage gibt es nicht für den gleichen Sparbetrag. Allerdings gibt es einen relativ einfachen Trick, wie man trotzdem beides vom Staat kassieren kann: Man kann Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage gleicher-maßen nutzen, wenn man als Lediger zu den 470 Euro weitere 512 Euro im Jahr anspart. Das dürfte in der Regel kein Problem sein, da man bei einem Bausparvertrag ohnehin höhere jährliche Spar-leistungen verzeichnet. Als Lediger erhält man dann insgesamt 87,36 Euro jährlich und als Verheiratete das Doppelte. Voraussetzung ist natürlich, dass man die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage einhält.
Wohnungsbauprämie und Sparzulage werden aber erst am Laufzeitende des Bausparvertrages gezahlt, der mindestens sieben Jahre bestehen muss ( 6 Jahre Einzahlung und 1 Jahr Ruhephase). Vor Ablauf der Sperrfrist darf das Gesparte nur für "wohnungs-wirtschaftliche Zwecke" (z.B. Kauf einer Wohnungseinrichtung, Inanspruchnahme des Bauspardarlehens, etc.) verwendet werden, sonst sind die bereits beantragten Prämien verloren. Wer also sein Bauspar-Guthaben früher abruft und ausgibt, verliert seine Ansprüche auf Förderung und muss die Fördergelder zurück bezahlen. Aber: Danach darf das Guthaben auch für nicht-bauliche Zwecke ausgegeben werden.
Wenn man als Arbeitnehmer Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/ oder Arbeitnehmersparzulage hat und bereit ist, sein Geld für mindestens 7 Jahre bei einer Bausparkasse anzulegen, dann kann man alles in allem sogar eine Spitzenrendite von über 7% pro Jahr erzielen.
Renditen von 7 % lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse zu erhalten. Als Renditesparer sollte man nicht nur einen Tarif mit hoher Verzinsung wählen, sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren. Als Richtwert sollte man die Bausparsumme so wählen, dass sie das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten Sparleistung nicht übersteigt.
Viele Bausparkassen zahlen zwar Bonuszinsen oder erstatten die Abschlussgebühr zurück, wenn der Sparer auf das vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen verzichtet, aber der Bausparer kann nur dann auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichten, wenn sein Bausparvertrag überhaupt zuteilungsberechtigt ist. Und wenn die Bausparsumme zu hoch gewählt wurde, wird das Darlehen innerhalb von sieben Jahren noch nicht zugeteilt, so dass eine Rendite von 7 % nicht erreicht werden kann.
Wer keine staatliche Förderung erhält, wird beim Bausparen im Schnitt nur eine Rendite von 4% erzielen. Hat man also nicht die Absicht, später mal zu bauen, sollte man besser zu anderen Sparformen greifen, die höhere Renditen abwerfen.
Beim Einkommen wird nicht der volle Bruttoverdienst zu Grunde gelegt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet, dass vom Bruttogehalt noch Werbungskosten und Betriebsausgaben abgezogen werden können. Falls der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag einzahlt, kann man die Restsumme aus eigener Tasche finanzieren. Dann kommt man trotzdem in den Genuss der vollen Arbeitnehmer- Sparzulage.
Wohnungsbauprämie
Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen wesentlich höher. Sie betragen 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, zahlt der Staat eine Wohnungs-bauprämie von 8,8% auf Einzahlungen des Bausparers auf ein Bausparkonto, maximal jedoch auf 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Das sind also jährlich maximal 45,06 Euro für Singles und 90,12 Euro für Ehepaare. Bausparverträge werden nur gefördert, wenn sie mit mindestens 50,00 Euro im Jahr bespart werden.
Kassieren Sie doppelt vom Staat
Wohnungsbauprämie und Sparzulage gibt es nicht für den gleichen Sparbetrag. Allerdings gibt es einen relativ einfachen Trick, wie man trotzdem beides vom Staat kassieren kann: Man kann Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage gleicher-maßen nutzen, wenn man als Lediger zu den 470 Euro weitere 512 Euro im Jahr anspart. Das dürfte in der Regel kein Problem sein, da man bei einem Bausparvertrag ohnehin höhere jährliche Spar-leistungen verzeichnet. Als Lediger erhält man dann insgesamt 87,36 Euro jährlich und als Verheiratete das Doppelte. Voraussetzung ist natürlich, dass man die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage einhält.
Sperrfrist beachten
Wohnungsbauprämie und Sparzulage werden aber erst am Laufzeitende des Bausparvertrages gezahlt, der mindestens sieben Jahre bestehen muss ( 6 Jahre Einzahlung und 1 Jahr Ruhephase). Vor Ablauf der Sperrfrist darf das Gesparte nur für "wohnungs-wirtschaftliche Zwecke" (z.B. Kauf einer Wohnungseinrichtung, Inanspruchnahme des Bauspardarlehens, etc.) verwendet werden, sonst sind die bereits beantragten Prämien verloren. Wer also sein Bauspar-Guthaben früher abruft und ausgibt, verliert seine Ansprüche auf Förderung und muss die Fördergelder zurück bezahlen. Aber: Danach darf das Guthaben auch für nicht-bauliche Zwecke ausgegeben werden.
Wenn man als Arbeitnehmer Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/ oder Arbeitnehmersparzulage hat und bereit ist, sein Geld für mindestens 7 Jahre bei einer Bausparkasse anzulegen, dann kann man alles in allem sogar eine Spitzenrendite von über 7% pro Jahr erzielen.
Renditen von 7 % lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse zu erhalten. Als Renditesparer sollte man nicht nur einen Tarif mit hoher Verzinsung wählen, sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren. Als Richtwert sollte man die Bausparsumme so wählen, dass sie das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten Sparleistung nicht übersteigt.
Viele Bausparkassen zahlen zwar Bonuszinsen oder erstatten die Abschlussgebühr zurück, wenn der Sparer auf das vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen verzichtet, aber der Bausparer kann nur dann auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichten, wenn sein Bausparvertrag überhaupt zuteilungsberechtigt ist. Und wenn die Bausparsumme zu hoch gewählt wurde, wird das Darlehen innerhalb von sieben Jahren noch nicht zugeteilt, so dass eine Rendite von 7 % nicht erreicht werden kann.
Wer keine staatliche Förderung erhält, wird beim Bausparen im Schnitt nur eine Rendite von 4% erzielen. Hat man also nicht die Absicht, später mal zu bauen, sollte man besser zu anderen Sparformen greifen, die höhere Renditen abwerfen.
03.06.06


