Kleinverdiener bekommen Abgeltungsteuer zurück
Sparer mit geringen Kapitaleinkünften oder Bezieher kleiner Einkommen bleiben von der neuen Abgeltungsteuer verschont. Dazu hat der Verbraucher zwei Stellschrauben: den Sparerpauschbetrag best möglich einsetzen und eine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt einreichen.
'Die neue Abgeltungsteuer trifft ja überhaupt erst den, der als Lediger mehr als 801 und als zusammen veranlagter Verheirateter mehr als 1.602 Euro Kapitalerträge pro Jahr hat', erklärt Peter Löbig, Steuerexperte der Dresdner Bank. Jeder Euro, den Konten, Fonds, Aktien, Sparverträge & Co. mehr an Gewinn abwerfen, wird mit pauschal 25 Prozent besteuert. Und darauf fallen zusätzlich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an.
Bürger mit einem persönlichen Steuersatz von weniger 25 Prozent - ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 15.000 Euro wird dieser Steuersatz erreicht - müssen nun aber nicht befürchten, schlechter gestellt zu sein als bisher. 'Wer mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungssatz von 25 Prozent liegt, kann sich zu viel bezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückholen', so Löbig. Das Finanzamt führt dann eine "Günstigerprüfung" durch, für die sämtliche Kapitalerträge nachzuweisen sind. Bestätigt sich, dass im Rahmen einer Veranlagung die Kapitalerträge mit weniger als 25 Prozent besteuert werden, wird zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückgezahlt. Andernfalls gilt der Antrag als nicht gestellt, es bleibt bei der Abgeltungsteuer.
Aber auch für Personen mit einem persönlichen Steuersatz über 25 Prozent bringt die neue Abgeltungsteuer durchaus Vorteile. Löbig: 'Bisher mussten Zinserträge oberhalb der Freigrenzen, beispielsweise von einem Tagesgeldkonto, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.' Dieser kann bis zu 45 Prozent plus 'Soli' betragen. Ab Januar 2009 führt die Bank einheitlich nur noch 25 Prozent plus 'Soli' und gegebenenfalls Kirchensteuer als endgültige Belastung an den Fiskus ab.
Ein Beispiel: Ein Single legt 30.000 Euro zu vier Prozent an und erhält somit 1.200 Euro Zinsen. 801 Euro davon sind steuerfrei, 399 Euro werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. Das macht 99,75 Euro. Nach altem Recht hätte er bei einem angenommenen persönlichen Grenzsteuersatz von 40 Prozent 159,60 Euro Steuern zahlen müssen.
Wichtig: Freistellungsaufträge prüfen
Tipp des Steuerexperten: 'Egal wie hoch Einkommen und persönlicher Steuersatz sind: Korrekt gestellte Freistellungsaufträge lohnen sich in jedem Fall.' Denn dann kann die Bank Kapitalerträge bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags ohne Abzug auszahlen. Neu: Damit sind dann aber auch alle Werbungskosten, wie Depotführungsgebühren und Fachliteratur, abgegolten.
Wer Geld bei verschiedenen Banken hat, sollte die Freistellungsaufträge so verteilen, dass die höchsten Teilsummen auf die Anlageformen mit den größten Kapitalerträgen entfallen. Insgesamt darf der Sparerpauschbetrag aber nicht überschritten werden. Ohnehin kann es sich lohnen, die Anlagen bei einer Bank zu bündeln. Die kann dann nämlich automatisch negative Kapitalerträge zum Beispiel aus Kursverlusten direkt mit Gewinnen verrechnen. Bei Anlagen in verschiedenen Geldinstituten muss der Sparer warten und kann sich die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Quelle: Dresdner Bank
