Anz.

Die 'Riester Rente'


Bei der 'Riester-Rente' handelt es sich um eine private, freiwillige Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Während des aktiven Arbeitslebens zahlt man Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds, zusätzlich bekommt man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Auf Grund der Kapitalgarantie hat der Versicherer die sichere Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals zumindest in Höhe der eingezahlten Beiträge zu garantieren. Zusätzlich erhält der Vorsorgewillige derzeit eine Mindestverzinsung.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten


Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, sowie Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose.
 

Wer nicht gefördert wird

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
    (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die Sozialversicherungsfreiheit
    in Anspruch nehmen
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters (ab 65 Jahre)
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Bezieher von Sozialhilfe
  • Studenten

Die Höhe der Einzahlungen


Ab 2004 können 2% des Bruttoeinkommens, ab 2006 können 3% des Bruttoeinkommens und ab 2008 können 4% des Bruttoeinkommens des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens aufwendet werden. Bis zu diesen Beitragshöhen erhält man die
maximale Zulage vom Staat.

Die Höhe der Förderungen

Die staatliche Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Höchstzulagen:

Seit 2004 beträgt die Förderung 76 Euro Grundzulage, ab 2006 wird die Förderung 114 Euro Grundzulage betragen und ab 2008 wird die Grundzulage bei 154 Euro liegen.

Familien mit Kindern werden besonders gefördert


Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu bekommen, liegen derzeit, wie bereits erwähnt, bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des Bruttogehalts. Familien mit Kindern werden zusätzlich, wie folgt, gefördert:

Ab

Alleinstehende

Ehepaare

je Kind

2004

76 €

152 €

92 €

2006

114 €

228 €

138 €

2008

154 €

308 €

185 €

Welche Steuervorteile der Staat bietet

Eigenbeiträge plus Zulagen für riesterfähige Vorsorgeverträge können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das lohnt dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt - das ist oftmals bei Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und bei Alleinstehenden der Fall. Das Finanzamt berechnet automatisch, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist - staatliche Zulage oder steuerlicher Sonderausgabenabzug. Folgende Höchstbeträge können geltend werden:

Ab

Maximaler Sonderausgabenabzug

2004

1050 €

2006

1575 €

2008

2100 €

Bei Rentenversicherungen sowie bei Bank- und Investmentfonds-Sparplänen geht die Ansparsumme auf die Erben über. Die bereits geleisteten Zulagen und Steuervorteile sind dann jedoch zurückzuzahlen, da das Ziel - die Absicherung des Lebensstandards des Zulageberechtigten im Alter - nicht erreicht werden konnte.  

Was am Ende herauskommt

Die Leistungen der Riester-Rente bestehen - je nach Vertragsgestaltung - alternativ aus einer lebenslangen Rente, einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, bei der die Rente nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird oder aus einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, bei der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Ab welchem Alter man die Rente beziehen kann

Üblicherweise beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres und man mindestens 5 Jahre versichert war. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab 60 beantragen, wenn er bereits früher gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.

Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung dafür: der Ehepartner hat zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt.

Es kann auch weniger gespart und ausgesetzt werden

Wenn man den erforderlichen Eigenbeitrag nur teilweise leistet, wird die Zulage anteilig gekürzt. Wer nur 80 % des vollen Eigenbeitrages einzahlt, bekommt auch nur 80 % der vollen Zulagen. Wer wenig oder kein eigenes Einkommen hat und die Riester-Förderung in Anspruch nehmen will, muss immer einen geringen Mindest-Eigenbetrag beisteuern:

Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Versicherten - etwa bei finanziellen Engpässen -beitragsfrei gestellt werden. Die staatliche Förderung entfällt allerdings während der Beitragsfreistellung. Der Versicherte kann die Beitragszahlung in Abstimmung mit dem Versicherer dann jederzeit wieder aufnehmen.  

Die Höhe der Ansparrate


Die Höhe der Ansparrate hängt von den individuellen Möglichkeiten des Sparers ab. Als Faustregel sollte man die monatliche Versorgungslücke errechnen oder schätzen, denn die wird ungefähr das zukünftige Nettoeinkommen abzüglich der voraussichtlichen Rente sein. Somit kennt man die Laufzeit des Vertrages, der ab sofort bis zum Renteneintritt kalkuliert werden muss, sowie den gewünschten monatlichen Auszahlungsbetrag. Nun kann die individuell bevorzugte Sparform getestet werden um herauszufinden, wie hoch der entsprechende monatliche Einzahlungsbetrag ist.
 

Zertifizierung der 'Riester'-Produkte

Bevor ein 'Riester'-Produkt als solches gekennzeichnet und verkauft werden darf, muß es ein staatliches Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen, die sogenannte "Zertifizierung". Der Gesetzgeber hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (vormals: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) mit der  Zertifizierung beauftragt. Das Amt ist die offizielle "Zertifizierungs-Behörde" für 'Riester'-Produkte.

Das Zertifizierungs-Verfahren ist eine Produkt-Prüfung auf bestimmte Kriterien, die der Staat in dem zuständigen Gesetz für die Riester-Rente festgelegt. Erfüllt ein Produkt diese Kriterien, erhält es von der prüfenden Behörde eine Bescheinigung (Zertifikat). Das Zertifikat besagt dann, daß der Staat bereit ist, 'Riester'-Sparern einen Beitrags-Zuschuß (finanzielle Förderung) zu zahlen, wenn sie sich für das Produkt entschließen.

Diese zertifizierten Produkte werden angeboten

Bei der privaten Rentenversicherung werden die Beiträge mit einer garantierten Mindestverzinsung und Kapitalgarantie angelegt. Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, die dem Versicherten gutgeschrieben werden, wenn der Anbieter mehr als den Mindestzins erwirtschaftet. Viele Versicherer bieten alternativ eine klassische und eine fondsgebundene Variante ihrer Privatrente an. Bei der klassischen Rentenversicherung werden die erzielten Überschüsse festverzinslich angelegt, bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden sie in Aktienfonds investiert. Eine klassische Rentenversicherung ist also eher auf die Bedürfnisse eines sicherheitsorientierten Anlegers zugeschnitten, die fondsgebundene Rentenversicherung ist für risikofreudigere Kunden geeignet.

Auch zertifizierte Banksparpläne (Bankguthaben mit Zinsansammlung) und Investmentfonds-Sparpläne (Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und Immobilienfonds) werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile gefördert. Banksparpläne werden von verschiedenen Kreditinstituten angeboten. Sie sind - wie die Rentenversicherung - gut für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. 

Wie man zur Förderung kommt und wie sie funktioniert

Gefördert werden ausschließlich zertifizierte "Riester-Zertifikat" Produkte. Zum Jahresende ist dann nur mehr die Förderung zu beantragen. Bisher musste der Zulagenantrag vom Versicherten selbst gestellt werden. Seit dem Jahr 2005 kann der Anbieter bevollmächtigt werden, jährlich einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle zu stellen. Eine einmalige Bevollmächtigung bei Vertragsabschluss reicht dazu aus. Die staatliche Förderung wird dem Rentenvertrag sofort nach Eingang des Geldes gutgeschrieben. Wichtig ist auch die jährliche Bescheinigung nach § 92 EstG - sie ist so etwas wie ein Kontoauszug und zeigt unter anderem, wie hoch die Zulagen sind, die man bekommen hat.

Vom Anlageinstitut gibt es außerdem eine Anbieterbescheinigung. Darin sind die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt. Diese Bescheinigung benötigt man, um die Altersvorsorgebeiträge (bis zu 1050 Euro einschließlich Zulagen) in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen: wenn der Steuervorteil infolge des Sonderausgabenabzugs höher ist als die staatlichen Zulagen, bekommt man den Differenzbetrag als Steuererstattung. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt von Amts- wegen in der Einkommensteuerveranlagung.

Wie man zur Rente kommt


Leistungen der Rentenversicherung müssen grundsätzlich beantragt werden. Es reicht nicht aus, dass die Voraussetzungen zum Rentenanspruch vorliegen. Gewöhnlich weist Sie jedoch der Renten- versicherungsträger rechtzeitig darauf hin, dass Sie Rentenleistungen erhalten können.
 

Wie hoch die Rente sein wird


Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt in erster Linie von den versicherungspflichtigen Jahren und der Höhe Ihrer Verdienste bzw. den daraus resultierenden Beiträgen ab. Eine Richtgröße ist 50-68% des durchschnittlichen Nettoentgeltes. Die 68% würden sie erreichen, wenn Sie 45 Jahre durchschnittlich verdient haben. Ihr Rentenversicherungsträger kann die voraussichtliche Altersrente exakt ermitteln.

Was passiert, wenn man das Geld vor Ablauf benötigt

Riester-geförderte Vorsorgeverträge sind mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Wer vorzeitig an sein Vorsorgevermögen will, muss die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aber zurückzahlen. Ausnahme: Die angesparte Summe wird vollständig auf einen anderen Altersvorsorge-Vertrag übertragen. Ein Wechsel des Anbieters verursacht Kosten, die dem Vorsorgesparer von den meisten Unternehmen in Rechnung gestellt wird.

Wer Geld für den Erwerb einer Immobilie benötigt, kann aus einem Altersvorsorgevertrag mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € des angesparten Kapitals für den Kauf oder den Bau selbstgenutzten Wohneigentums im Inland entnehmen. Das entnommene Kapital muss in gleichbleibenden Raten bis spätestens zum 65. Lebensjahr wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden.

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