Zahnersatz: Rund 60 Prozent der Deutschen verschenken Zuschüsse


Die Mehrheit der Deutschen schöpft die Zuschüsse ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zum Zahnersatz nicht voll aus. Der Grund: 57 Prozent der Bürger führen ihre Bonushefte nicht regelmäßig. Ursache dafür ist, dass mehr als 80 Prozent der Versicherten nicht wissen, dass sie lückenlos einen jährlichen Zahnarztbesuch nachweisen müssen, um die Zulage zu bekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite repräsentative Befragung im Auftrag der DEVK unter 1.000 Personen.
39 Prozent der deutschen Bevölkerung besitzen kein Bonusheft, noch größer ist der Anteil bei den Unter-30-Jährigen. Damit entgeht vielen Patienten bares Geld. Denn wer in fünf aufeinanderfolgenden Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt war, steigert seinen Festzuschuss um zehn Prozentpunkte. Die Erstattung in der Regelversorgung liegt dann bei 60 Prozent. Ab dem elften Jahr steigt der Festzuschuss auf 65 Prozent. Das sind schnell mehrere hundert Euro.

Lücken im Bonusheft machen jahrelange Fleißarbeit zunichte


Gesetzlich Versicherte, die ihr Bonusheft nur sporadisch führen, haben gegenüber den Bonusheft-Verweigerern keinen Vorteil. Denn bereits eine einzige Stempel-Lücke innerhalb von zehn Jahren macht die Zuschusserhöhung zunichte. Betroffene müssten dann wieder von Neuem beginnen. Patienten, die vergessen, sich den Zahnarztbesuch bestätigen zu lassen, sollten sich diesen deshalb so schnell wie möglich nachtragen lassen.

Zusatzversicherungen reduzieren das Kostenrisiko bei teuren Behandlungen


Selbst Versicherte, die ihr Bonusheft vorbildlich führen, sind häufig nur unzureichend über die Kostenrisiken von Zahnersatzbehandlungen informiert. So wissen viele nicht, dass der Kassenzuschuss nur auf den Regelversorgungsbetrag angerechnet wird - das ist der Minimalstandart, den aber fast jeder überschreitet. Sonderwünsche wie zahnfarbene statt metallische Krone oder Implantat statt Brücke sind darin nicht enthalten.

Gesetzlich Versicherte müssen selbst bei vollständigem Bonusheft nicht nur 35 Prozent der Gesamtkosten selbst zahlen, sondern deutlich mehr. Ein Fallbeispiel von Finanztest ergab, dass von den Gesamtkosten für einen Implantat-Eingriff in Höhe von 2.300 Euro maximal 363 Euro von der Kasse übernommen werden. Der Eigenanteil liegt also bei 1.937 Euro. Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Gute Krankenzusatzversicherungen, z. B. von der DEVK, übernehmen zusammen mit der Kassenleistung bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten.

Quelle: www.devk.de




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