Bei Lebensversicherungen auf ausreichenden Risikoschutz achten
Versicherte müssen vom 1. April an auf einen ausreichenden Todesfallschutz achten, wenn sie eine Lebensversicherung abschließen. Nur dann gelten auch künftig die bisherigen Steuervorteile. Darüber informiert aktuell der Finanzdienstleister Delta Lloyd. Insgesamt haben die Bundesbürger rund 90 Millionen Lebensversicherungen abgeschlossen.'Lebensversicherungen sollen in erster Linie die Angehörigen im Todesfall finanziell absichern. Daher muss künftig ein ausreichender Risikoschutz vereinbart werden', sagt Christian Jaffke, Vorsorgeexperte bei Delta Lloyd. Gemäß der Neuregelung muss die Absicherung im Todesfall mindestens 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge betragen. Beispiel: Bei Einzahlungen von 48.000 Euro - entsprechend monatlich 200 Euro über 20 Jahre - sollten die Angehörigen mindestens 24.000 Euro bei Tod der versicherten Person erhalten. Zugleich müssen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss zehn Prozent der Todesfallleistung als Beiträge geleistet und bestimmte Vorgaben hinsichtlich des Zeitwertes der Police berücksichtigt werden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, werden Lebensversicherungen zukünftig wie andere Kapitalanlagen besteuert - die Versicherten müssen dann mehr Geld an den Fiskus abführen. Die Regelung gilt jedoch nur für Versicherungen, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen werden. Altverträge genießen Bestandsschutz.
Lebensversicherungen werden nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren besteuert und sind daher steuerlich sehr attraktiv: Demnach muss nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Damit profitieren Sparer von geringeren Zahlungen an den Fiskus im Vergleich zu anderen Geldanlagen. Diese unterliegen seit Jahresbeginn der Abgeltungsteuer. Somit kassiert der Fiskus bei Erträgen von 10.000 Euro und einem individuellen Steuersatz von 35 Prozent nach dem Halbeinkünfteverfahren rund 1.846 Euro an Steuern. Bei anderen Geldanlagen würden über die Abgeltungsteuer hingegen 2.637 Euro (jeweils inkl. Soli-Zuschlag) fällig.
Quelle: www.deltalloyd.de