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 Schutz in stürmischen Zeiten 


Der Sommer ist vorbei, und das Wetter wird rauer. Regen, Sturm und Kälte machen nicht nur der Gesundheit zu schaffen. Herbst und Winter hinterlassen ihre Spuren auch an Häusern oder Autos. Wer ausreichend vorsorgt, kann Schäden vermeiden. Wie man sich am besten schützt, erklärt ein neuer "Rundum-Sorglos-Podcast", den die AXA Versicherung zum kostenlosen Download unter www.axa.de/podcast zur Verfügung stellt.

An bis zu 30 Tagen im Jahr bläst der Wind mit Windstärke acht und mehr, das heißt mit mehr als 65 Kilometern pro Stunde. Darauf sollte sich besonders Hausbesitzer vorbereiten. René Conrad, Experte für Wohngebäudeversicherungen von AXA: "Typische Schäden sind abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, beschädigte Fenster oder auch zerstörte Gartenzäune. Das kann schnell ins Geld gehen." Daher ist eine gründliche Inspektion des Gebäudes im Herbst besonders wichtig: Zum Beispiel sollten Regenrinnen von Laub und Ästen befreit und lose Dachziegel ausgetauscht werden. Fällt das Dach dann doch dem Sturm zum Opfer, kommt hierfür die Wohngebäudeversicherung auf. Sie deckt alles, was fest mit dem Haus verbunden ist, zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke acht und Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Hagel. Auch Zubehör wie der Gartenzaun oder die Gartenmauer und Nebengebäude bis 10 qm sind mitversichert. Die Hausratversicherung reguliert Schäden an Einrichtungsgegenständen - etwa wenn durch einen Sturm ein Fenster zerstört wird und es hereinregnet. Ersetzt wird stets der Neuwert.

Experte René Conrad von AXA rät übrigens dazu, Sturm und Unwetterwarnungen ernst zu nehmen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen: Beispielsweise die Gartenmöbel hereinzuräumen und Fenster zu schützen, in dem man die Rollläden herunter lässt. So kann man einen Schaden oft ganz vermeiden. Wird ein Dritter zum Beispiel durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Und das eigene Auto ist durch die Teilkaskoversicherung bei einem Sturm bestens geschützt.

Quelle: www.axa.de



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