60.000 Unfälle auf österreichischen Skipisten
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit rechnet für die Wintersaison 2007/2008 mit mehr als 60.000 verletzten Wintersportlern, die nach einem Unfall im Spital behandelt werden müssen. Oft sind Unachtsamkeit und Selbstüberschätzung mit im Spiel. Den meisten ist dabei nicht bewusst, dass gesundheitliche Folgeschäden nach Freizeitunfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert sind."Ohne privaten Versicherungsschutz sollte man keinen Ski anschnallen!", warnt Gerhard Bernard, in der Allianz verantwortlich für Leistung und Schaden. Eine private Unfallversicherung zahlt eine lebenslange Rente oder einen einmaligen hohen Betrag, wenn durch den Unfall dauerhafte Schäden zurückbleiben bzw. wenn der Verunglückte ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Hubschrauberbergung muss selbst bezahlt werden
Wer sich so schwer verletzt, dass er mit dem Hubschrauber ins Tal geflogen werden muss, erlebt einen neuerlichen Schock, wenn er aus dem Spital entlassen wird: Die Kosten einer medizinischen Behandlung nach einem Skiunfall werden zwar von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, nicht jedoch die Kosten für die Helikopterbergung bis ins Tal. Diese werden den Verletzten in Rechnung gestellt - die Forderung kann dabei zwischen 2.000 und 4.000 Euro ausmachen. Nur wer privat versichert ist, muss den Flugrettungseinsatz nicht aus eigener Tasche zahlen.
Unfallverursacher haftet für Schäden
Wintersportler, die einen Unfall verursachen und dabei andere verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen, haften mit ihrem Privatvermögen. Ein zerrissener Anorak kann notfalls ja noch aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Dramatisch wird es allerdings bei schweren Personenschäden, für die man ohne entsprechenden Versicherungsschutz kaum die geforderten Entschädigungen leisten können wird. Wer eine Haushaltsversicherung hat, muss sich im Schadensfall zumindest keine finanziellen Sorgen machen. Denn die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung ist in Österreich fixer Bestandteil der Haushaltsversicherung.
Achtung: Zuviel Jagatee kann den Versicherungsschutz gefährden
Auch wenn man versichert ist, darf man die Sicherheit nicht außer Acht lassen. Wer nach reichlichem Alkoholgenuss auf der Piste verunglückt, kann unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren. Unfallversicherer müssen nicht für dauerhafte Gesundheitsschäden aufkommen, die durch eine entsprechende "Bewusstseinsstörung" verursacht wurden. Wenn es nach einem Unfall auf der Piste zu einem Nachspiel vor Gericht kommt, wird übrigens auch geprüft, ob sich der Unfallverursacher an die FIS-Regeln gehalten hat.