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Reiserücktritt: Wenn der gebuchte Urlaub ins Wasser fällt


Rund 56 Prozent der Bundesbürger planen, bis Ende dieses Jahres eine längere Urlaubsreise zu unternehmen. Doch was ist, wenn aufgrund eines unerwarteten Zwischenfalls der bereits gebuchte Urlaub ins Wasser fallen muss? 'Um hier nicht zum Beispiel auf Storno-Kosten sitzenzubleiben, ist der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sinnvoll', so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.

Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung springt nicht nur ein, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, sondern auch, wenn ein bereits begonnener Urlaub abgebrochen werden muss. Ursachen dafür können beispielsweise ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit auch eines nahen Angehörigen sein oder eine unerwartete betriebsbedingte Arbeitslosigkeit. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auf die unter Umständen fällig werdenden Stornogebühren sowie die nachgewiesenen Rückreisekosten. Ebenso sind die nachgewiesenen Aufwendungen für gebuchte, aber aufgrund des Reiserücktritts nicht in Anspruch genommene Leistungen versichert. Bei einem Reisepreis von 3000 Euro ist die Reise-Rücktrittskosen-Versicherung ab 47 Euro je Reisenden zu haben.


Quelle: SIGNAL IDUNA Versicherung






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