Zu hoch versichert
Eine Versicherung wird in der Regel mit der Absicht abgeschlossen, sich vor den Folgen bestimmter Ereignisse oder Umstände finanziell zu schützen. Der Versicherer wird mit seiner Leistung fällig, wenn das Ereignis eingetreten ist und die fälligen Beiträge bezahlt wurden.
Die Zahlung der Prämien, speziell die Folgen eines Zahlungsverzuges werden in den § 37 und § 38 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.
Bleibt der Versicherungsnehmer die erste oder die einzige Prämie schuldig, so kann die Versicherungsgesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Sollte in der Zwischenzeit der Versicherungsfall eingetreten sein, muss die Gesellschaft nicht zahlen. Wenn Folgebeiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden, muss die Versicherung mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich mahnen und die Kündigung androhen. Zahlt dann der Versicherungsnehmer binnen eines Monats ist eine ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Wenn ein Einkommensverlust droht, sollte man auf jeden Fall zunächst mit der Versicherung einen gemeinsamen Weg suchen. Oft ist es möglich, die Höhe der Prämien zu korrigieren oder den Zahlungsmodus zu ändern. Einige Verträge lassen auch eine 'Auszeit' zu. Bei Lebens- und Rentenversicherungen mit einem Sparanteil kann die Versicherungssumme und damit die Prämie herabgesetzt werden, im äußersten Notfall läuft die Versicherung mit einer geringeren Summe beitragsfrei weiter. Leistungsversicherungen (Unfallversicherung, Krankenversicherung) werden individuell zusammengestellt. Die Abwahl einzelner Positionen oder die Umgestaltung des gesamten Vertrages führen zu einer Senkung der Beiträge.
Bei Sachversicherungen (Hausratversicherung, Glasversicherung) muss zunächst die Notwendigkeit überprüft werden. Nicht immer ist das, was einmal abgeschlossen wurde noch zeitgemäß, manche Sachen sind auch doppelt versichert. Da diese Versicherungen meist ein Jahr laufen, ist es hier möglich, die Versicherung zum Ende der Laufzeit zu kündigen und einen günstigeren Anbieter zu suchen. Online- Rechner im Internet helfen beim Vergleich der Anbieter.
Auf keinen Fall darf die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorschnell gekündigt werden. Ein PKW ohne diese Versicherung darf am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen! Deshalb heißt es hier, erst eine neue und preiswertere Versicherung finden und dann die alte Versicherung zum Ende des Jahres kündigen.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihre Leistungen heute über das Internet, ohne teure Außendienstberater an. Diese Direkt- Versicherungen sind oft preisgünstiger als das Versicherungsbüro an der Ecke, im Schadensfall müssen jedoch alles über Internet oder Call- Center abgewickelt werden.
Auf jeden Fall gilt, erst einmal mit der Versicherung reden. Geringere Beiträge sind für die Gesellschaft immer noch günstiger als die Kündigung des gesamten Vertrages.