
Egal, ob im privaten oder im gewerblichen Bereich, überall gibt es Versicherungen, die absolut entbehrlich sind oder auf die zumindest verzichtet werden kann. Abhängig ist das aber immer davon, ob jemand besonders sicherungsbedürftig ist und jeden möglichen Versicherungsfall abgesichert haben möchte.
So wird häufig die
Rechtsschutzversicherung als entbehrlich angesehen. Natürlich, wenn jemand inmitten von streitlustigen Nachbarn wohnt, kann eine Wohn-
Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein, aber ansonsten werden jährlich recht hohe Beiträge für die Versicherung fällig. Bei Nichtinanspruchnahme werden die Beiträge aber nicht wieder zurückgezahlt, auch nicht anteilig. Wer für den Fall eines Rechtsstreites monatlich oder jährlich etwas Geld auf die Seite legt, ist meist besser beraten, denn über dieses kann er später einmal frei verfügen. Ansonsten ist einziger Nutznießer die Versicherung. Viele Punkte der
Rechtsschutzversicherung werden ohnehin schon durch die Haftpflichtversicherungen abgesichert, die private und die Kfz-Haftpflichtversicherung, die selbst auch Ansprüche Dritter prüfen und gegebenenfalls abwehren.
Verzichtet werden kann auch auf eine Zahnzusatzversicherung. Selbst diese Zusatzversicherungen decken nicht alle Kosten ab und sind rein rechnerisch gesehen eine Investition, die sich auf lange Sicht nicht rentiert.
Weiterhin ist die Ausbildungsversicherung zu nennen, die von vielen Eltern abgeschlossen wird. Sie soll einmal die Ausbildung der Kinder sichern. Nun ist die Ausbildung aber kein Problem der Versicherung, sondern eines der Geldanlage. Bei der Ausbildungsversicherung ist das Geld mit geringen Renditen angelegt, bei einer Investition in Festgeld oder besser noch in Bundesschatzbriefe ist die Rendite höher. Außerdem ist der vorzeitige Rückkauf bei einer Ausbildungsversicherung mit enorm hohen Verlusten verbunden, wieder ist der einzige Nutznießer die Versicherung selbst.
Gewerbetreibenden werden häufig ganze Pakete von Versicherungen angeboten, die aber ebenfalls teilweise Einzelversicherungen enthalten, auf die verzichtet werden kann. Zudem sind solche Pakete häufig in den Beiträgen kostenintensiver, als der Abschluss der einzelnen Versicherungen. Eine unnötige Versicherung ist zum Beispiel die Elektronikversicherung für Unternehmer. Sie soll Computer und Telefonanlagen sowie weitere elektronische Anlagen schützen. Dabei sind diese aber größtenteils bereits in der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Im Gegensatz zu den privaten Versicherungsnehmern ist für einen Gewerbetreibenden die
Rechtsschutzversicherung aber wichtig. Dieser sollte in jedem Fall der Vorzug vor der genannten Elektronikversicherung gegeben werden.