Private Pflegeversicherung - gewinnt immer mehr an Zuspruch
Beinahe täglich kann man davon lesen oder hören. Der deutsche Staat und die gesamte Gesellschaft befinden sich nicht nur moralisch und ökonomisch im Wandel, sondern auch das Sozialsystem, durch welches die Grundversorgung aller Bürger gewährleistet sein soll, wird zu einer immer größeren Belastung für den Staatshaushalt. Dadurch kann es von entscheidender Bedeutung sein sich zusätzlich zu der staatlichen Absicherung auch privat abzusichern. Eine äußerst günstige und nützliche Möglichkeit kann hier eine private Pflegeversicherung sein, schließlich steigt die Lebenserwartung immer weiter an und damit eng verbunden auch die Möglichkeit selbst einmal zum Pflegebedürftigen zu werden. Doch auch als junger Mensch kann man sehr schnell auf die Pflege von anderen Personen angewiesen sein, so dass eine private Pflegezusatzversicherung ein gutes Sicherheitsnetz darstellt.
Die staatliche Pflegeversicherung
Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet monatlich einen festgelegten Prozentsatz seines Bruttolohnes an die Sozialkassen des Staates abzuführen. Dieses Geld wird dann umverteilt, auf alle pflegebedürftigen Personen, die selbst keine oder nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung haben. So werden je nach Pflegestufe verschiedene Kosten oder Pflege- und Betreuungsleistungen, entweder durch Familienangehörige oder Pflegedienste, erbracht.
Die private Pflegezusatzversicherung
Hier schließt eine gesetzlich versicherte Person eine weitere Versicherung ab, um sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Grundsätzlich können drei verschiedene Typen unterschieden werden:
1. Pflegekostenversicherung
Bei dieser Versicherung werden die angefallenen Kosten ganz oder teilweise je nach Tarifwahl bei Vorlage eines Nachweises durch die Versicherung übernommen.
2. Pflegetagesgeldversicherung
Hierbei wird nach dem erbrachten Nachweis der Pflegebedürftigkeit, ein vereinbartes und gleichbleibendes Pflegetagesgeld gezahlt. Dieses ist absolut unabhängig von dem tatsächlichen finanziellen Aufwand der Pflege.
3. Pflegerentenversicherung
Diese private Zusatzversicherung basiert auf dem Prinzip einer Lebensversicherung, die eine monatliche Rente bezahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird.
Grundsätzlich können drei verschiedene Typen unterschieden werden:
1. Pflegekostenversicherung
Bei dieser Versicherung werden die angefallenen Kosten ganz oder teilweise je nach Tarifwahl bei Vorlage eines Nachweises durch die Versicherung übernommen.
2. Pflegetagesgeldversicherung
Hierbei wird nach dem erbrachten Nachweis der Pflegebedürftigkeit, ein vereinbartes und gleichbleibendes Pflegetagesgeld gezahlt. Dieses ist absolut unabhängig von dem tatsächlichen finanziellen Aufwand der Pflege.
3. Pflegerentenversicherung
Diese private Zusatzversicherung basiert auf dem Prinzip einer Lebensversicherung, die eine monatliche Rente bezahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird.
Formen der Pflege
1. Stationäre Pflege
Bei der stationären Pflege gilt je nach Pflegestufe ein Maximalbetrag von 1.432 € monatlich. Dieser kann in Härtefällen auf 1.688 € aufgestockt werden. Besonders zu beachten gilt, dass bei dieser Art von Pflege der Pflegebedürftige selbst für seine Unterhaltskosten, wie zum Beispiel Verpflegung und Unterbringung, aufkommen muss. Ist er dazu nicht in der Lage muss ein Zuschuss bei dem zuständigen Sozialamt beantragt werden.
2. Teilstationäre Pflege
Diese wird auch als ambulante Pflege bezeichnet. Der Pflegebedürftige wird in seinem gewohnten Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst betreut und versorgt. Dieser rechnet dann gegenüber dem Versicherungsträger die erbrachten Leistungen ab. Auch hier gilt der Maximalbetrag von 1,432 €, die an einem ambulanten Pflegedienst gezahlt werden. In besonderen Fällen kann dieser allerdings bis zu 1.918 € aufgestockt werden.
3. Häusliche Pflege
Bei der häuslichen Pflege wird der Pflegebedürftige durch Privatpersonen oder Familienangehörige gepflegt. Hierbei werden alle Kosten für die Pflege notwendigen Hilfsmittel und technischen Geräte. Im Falle einer reise der Pflegeperson gilt im Zeitraum der Abwesenheit der gleiche Kostensatz wie bei der ambulanten Pflege. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind werden monatlich 31,00 € erstattet.
Bei der stationären Pflege gilt je nach Pflegestufe ein Maximalbetrag von 1.432 € monatlich. Dieser kann in Härtefällen auf 1.688 € aufgestockt werden. Besonders zu beachten gilt, dass bei dieser Art von Pflege der Pflegebedürftige selbst für seine Unterhaltskosten, wie zum Beispiel Verpflegung und Unterbringung, aufkommen muss. Ist er dazu nicht in der Lage muss ein Zuschuss bei dem zuständigen Sozialamt beantragt werden.
2. Teilstationäre Pflege
Diese wird auch als ambulante Pflege bezeichnet. Der Pflegebedürftige wird in seinem gewohnten Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst betreut und versorgt. Dieser rechnet dann gegenüber dem Versicherungsträger die erbrachten Leistungen ab. Auch hier gilt der Maximalbetrag von 1,432 €, die an einem ambulanten Pflegedienst gezahlt werden. In besonderen Fällen kann dieser allerdings bis zu 1.918 € aufgestockt werden.
3. Häusliche Pflege
Bei der häuslichen Pflege wird der Pflegebedürftige durch Privatpersonen oder Familienangehörige gepflegt. Hierbei werden alle Kosten für die Pflege notwendigen Hilfsmittel und technischen Geräte. Im Falle einer reise der Pflegeperson gilt im Zeitraum der Abwesenheit der gleiche Kostensatz wie bei der ambulanten Pflege. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind werden monatlich 31,00 € erstattet.
Vorteile einer privaten Pflegeversicherung
- Durch die Variantenvielfalt innerhalb der drei häufigsten Formen, kann sich jede Person
unabhängig von ihrem Einkommen, gegen finanziellen Schaden im Falle der
Pflegebedürftigkeit absichern
- Die Pflegeversicherung ist gesetzlich an die Krankenversicherung gekoppelt, dies bedeutet,
dass jeder gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich auch gesetzlich pflegeversichert ist.
Diesem Personenkreis bleibt nur die Möglichkeit zusätzlich eine private Pflegeversicherung
abzuschließen. Während beispielsweise Selbstständige und Freiberufler sich durch eine
private Pflegeversicherung absichern können, indem Sie eine private Pflegepflichtversicherung
abschließen.
- Je nach Wunsch kann bereits im Vorfeld vertraglich festgehalten werden, an welchem Ort,
beispielsweise das eigene Haus, die Betreuung statt finden soll.
unabhängig von ihrem Einkommen, gegen finanziellen Schaden im Falle der
Pflegebedürftigkeit absichern
- Die Pflegeversicherung ist gesetzlich an die Krankenversicherung gekoppelt, dies bedeutet,
dass jeder gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich auch gesetzlich pflegeversichert ist.
Diesem Personenkreis bleibt nur die Möglichkeit zusätzlich eine private Pflegeversicherung
abzuschließen. Während beispielsweise Selbstständige und Freiberufler sich durch eine
private Pflegeversicherung absichern können, indem Sie eine private Pflegepflichtversicherung
abschließen.
- Je nach Wunsch kann bereits im Vorfeld vertraglich festgehalten werden, an welchem Ort,
beispielsweise das eigene Haus, die Betreuung statt finden soll.
Nachteile der privaten Pflegeversicherung:
- Es entstehen selbst bei den günstigsten Tarifen Kosten für den Versicherungsnehmer.
- Der Vertrag sollte vor dem Abschluss genauestens gelesen werden, um im Falle der
Pflegebedürftigkeit keine bösen Überraschungen zu erleben.
- Die privaten Pflegeversicherungen haben das Recht Personen mit einer bestimmten
medizinischen Vorgeschichte abzulehnen. Welche Krankheiten das sind lässt sich im
Zweifelsfall bei jeder Versicherung erfragen. Hierbei sollte auch jeder Interessent unbedingt
ehrlich sein, da im Falle eines Pflegebedarfs die Versicherung die Krankengeschichte des
Versicherten untersucht und dabei verschwiegene Krankheiten aufdeckt, wird der
abgeschlossene Vertrag hinfällig.
- Der Vertrag sollte vor dem Abschluss genauestens gelesen werden, um im Falle der
Pflegebedürftigkeit keine bösen Überraschungen zu erleben.
- Die privaten Pflegeversicherungen haben das Recht Personen mit einer bestimmten
medizinischen Vorgeschichte abzulehnen. Welche Krankheiten das sind lässt sich im
Zweifelsfall bei jeder Versicherung erfragen. Hierbei sollte auch jeder Interessent unbedingt
ehrlich sein, da im Falle eines Pflegebedarfs die Versicherung die Krankengeschichte des
Versicherten untersucht und dabei verschwiegene Krankheiten aufdeckt, wird der
abgeschlossene Vertrag hinfällig.