Anz.

Die private Krankenversicherung


Nicht erst seit der aktuellen Diskussion um die Krankenkassenreform stellt sich vielen Verbrauchern die Frage, ob sie in einer gesetzlichen Krankenkasse gut aufgehoben sind. Vielen erscheint eine private Krankenversicherung als eine gute Alternative. Die Entscheidung für eine private Vollversicherung sollte jedoch genau überdacht werden, da ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Im Folgenden sollen einige Vorteile der privaten Krankenversicherungen aufgezählt werden:

a) Beitragsberechnung


Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens, sondern aufgrund des allgemeinen Gesundheitszustandes und des Alters berechnet. Dadurch können beispielsweise Besserverdienende und Selbstständige viel Geld sparen. Vergleicht man die potentiellen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung mit denen der privaten, so kann es im besten Fall zu Beitragsersparnissen von 70% kommen. Selbst bei einem Verdienst über 10000 Euro wird der Beitrag nicht vom Einkommen des Versicherten abhängig gemacht. Dagegen würde bei einer Gesetzlichen Kasse und einem Beitragsatz von 13% im oben genannten Fall sage und schreibe 1.300 Euro Beitrag fällig. In der privaten Krankenversicherung läge der Beitrag bei ca. 100-300 Euro, je nach gewähltem Leistungspaket.

b) Möglichkeit der Beitragsersparnis


Die privaten Krankenversicherungen bieten zudem in der Regel die Möglichkeit, durch Selbstbeteiligung oder bei seltener Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen die Beiträge einzusparen. So geben viele Versicherungen einen Teil der Beiträge zurück, sofern der Versicherte im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat. In einer gesetzlichen Versicherung gilt das Gemeinschaftsprinzip; selbst wenn der Patient nur einmal im Jahr einen Arzt besucht, kann er auf Ersparnisse bei den Beiträgen nicht hoffen.

c) Abdeckung des zusätzlichen Versorgungsbereiches


Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung im Bereich der Zusatzversorgung (Heilpraktikerbesuch/Anfertigung von Zahnersatz) sind umfassend und großzügig. Zudem besteht für die angebotenen Leistungen über den Versicherungszeitraum eine Garantie: der Versicherer kann sie nicht zwischenzeitlich reduzieren. Dies gilt für den gesetzlich Versicherten nicht! So kann es vorkommen, dass Leistungen aus dem Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung bei Fortbestehen der Beitragshöhe gestrichen werden.

d) Flexibilität durch Tarifmodelle


Bei einer privaten Krankenversicherung werden verschiedene Tarifmodelle angeboten. So kann der Versicherte zum Beispiel wählen ob er bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus ein Einzelliegezimmer oder ein Mehrpersonenzimmer haben möchte. Bei einer gesetzlichen Versicherung gibt es keine freie Wahl von Leistungspaketen oder Tarifen. Zwar gibt es die Möglichkeit, Zusatzversicherungen (meist auch privat) abzuschließen. Die darin enthaltenen Leistungen sind jedoch bei einer privaten Krankenversicherung in der Regel schon in den Standardpaketen enthalten.

e) Sicherheit bei Auslandsaufenthalten


Je nach Tarif ist der Kunde bei einer privaten Krankenversicherung auch im Ausland versichert und kann dort die gleichen Leistungen wie auch im Inland erwarten. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse benötigt der Versicherte einen Auslandskrankenschein; dieser kostet zusätzliche Gebühren und muss darüberhinaus beantragt werden.

f) Freie Wahl des Arztes


Der privat Versicherte kann sich den Arzt aussuchen, der seiner Meinung nach, die beste Behandlung für ihn bietet und muss nicht -wie der gesetzlich Versicherte- zu einem Vertragsarzt gehen. Auch kann er sich ein privates Krankenhaus wählen, beispielsweise, weil dort modernere medizinische Technik zur Anwendung kommt. In einer gesetzlichen Krankenversicherung hingegen werden bei Klinikaufenthalten Zuschläge fällig, meist 9 Euro täglich. So kommen bei einem 14 tägigen Aufenthalt 126 Euro an Kosten zusammen.





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