Tipps für Eltern bei der Wahl einer Tagesmutter


Einen Krippenplatz für Babys und Kleinkinder zu ergattern, gleicht oft einem Lottogewinn. Eine sehr gute Alternative für berufstätige Eltern bieten Tagesmütter, auch weil sie häufig flexibler sind als Krippeneinrichtungen. Aufgrund kleiner Gruppen können sie u.a. sehr individuell auf die zu betreuenden Kinder eingehen. "Eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagesmutter ist allerdings Voraussetzung für Zufriedenheit auf beiden Seiten", so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Es empfiehlt sich, Rechte und Pflichten der Beteiligten vorab schriftlich zu klären."

Krippenplätze für Kleinkinder haben nach wie vor in vielen Regionen Seltenheitswert - einer der Gründe, weshalb viele Eltern ihren Nachwuchs stattdessen bei einer Tagsmutter unterbringen. Im achten Band des Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz) definiert der Gesetzgeber die Förderung der Kindesentwicklung als Hauptaufgabe einer Tagesmutter. In dieser Hinsicht tragen Tagesmütter eine große Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder, stehen diese doch oft noch ganz am Anfang ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung. Eine Tagesmutter betreut eine kleine Gruppe von maximal fünf Kindern in der Regel in ihren eigenen Wohnräumen, was ein sehr individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes möglich macht. Ein weiterer Vorteil, den eine Tagesmutter im Vergleich zu Einrichtungen wie beispielsweise einer Krippe bietet, sind flexiblere Betreuungszeiten. Damit das Betreuungsverhältnis auf Zeit für alle Beteiligten und insbesondere für das betroffene Kind zu einer positiven Erfahrung werden kann, sollten neben den Rechten und Pflichten der Tagesmutter auch die Rechte und Pflichten der Eltern eindeutig geklärt und festgehalten werden, am besten vertraglich.

Wer darf als Tagesmutter Kinder betreuen?


Tagesmütter müssen einige Voraussetzungen erfüllen. "Laut SGB VIII muss jeder über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege verfügen, der Kinder außerhalb der Wohnung der Eltern, während eines Teils des Tages, mehr als 15 Stunden pro Woche, gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut," erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Diese Erlaubnis erteilt das Jugendamt nach einer Eignungsfeststellung, die auf Paragraph 43, Absatz 2 des SGB VIII basiert. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem persönliche Merkmale wie beispielsweise Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein, fachliche Merkmale wie die Bereitschaft zur Kooperation mit einer Fachbegleitung sowie räumliche Gegebenheiten. Zudem muss eine angehende Tagesmutter an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Über die genauen Anforderungen informiert das zuständige Jugendamt.

Aufsichtspflicht und Haftung


Unabhängig davon, ob es einen Betreuungsvertrag gibt und in welchem Arbeitsverhältnis die Tagesmutter steht, geht die Aufsichtspflicht von den Eltern des Kindes auf sie über, sobald sie ein minderjähriges Kind betreut (Paragraph 832 Abs. 2 BGB). Fügt das Kind anderen einen Schaden zu oder geht etwas zu Bruch, so haftet die Tagesmutter bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht dafür. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig und haften deshalb nicht selbst für den von ihnen verursachten Schaden. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher für die Tagesmutter unverzichtbar. "Allerdings muss unbedingt vorab geprüft werden, ob die private Haftpflichtversicherung auch bei einer Tagespflege greift", empfiehlt die D.A.S. Rechtsexpertin. "Ist die Tagesmutter beim Jugendamt gemeldet, so kann es sein, dass dieses eine Sammelhaftpflichtversicherung anbietet. Ansonsten ist eine eigene Berufshaftpflichtversicherung notwendig."

Spielen im Haus oder auf dem Spielplatz


Während die Kinder unter ihrer Obhut sind, kann die Tagesmutter bestimmen, wo sich die Kinder aufhalten, das heißt, sie hat das Aufenthaltsrecht. So kann sie beispielsweise bei schlechtem Wetter auf den Spielplatz gehen, selbst wenn Eltern beispielsweise Basteln in der Wohnung bevorzugen würden. Daher sollte dieser Punkt unbedingt mit den Eltern im Vorfeld abgesprochen werden.

Wer darf das Kind abholen?


Häufig ergeben sich für die Eltern zeitliche Engpässe beim Bringen und Abholen der Kinder. Will man diese Aufgabe ab und zu einer befreundeten Mutter übertragen, so muss diese ausdrücklich ermächtigt werden, am besten schriftlich. Andernfalls darf die Tagesmutter das betreffende Kind nicht mitgeben.

Quelle: www.das.de




Weitere Meldungen

11.05.2010 Stromausfall im Kühlraum
04.05.2010 bAV-Experten stellen den Unternehmer in den Fokus
30.04.2010 Für den Ernstfall geschützt
27.04.2010 Neuer Rentenfonds der Deka bietet transparentes Ertragsprofil
23.04.2010 Standard & Poor's bestätigt sehr gutes Rating für HDI-Gerling Leben
22.04.2010 Mit gutem Gefühl in den Urlaub starten
15.04.2010 DA Direkt 2009: Gestärkte Position im umkämpften Markt
14.04.2010 Steigende Kriminalität erhöht Nachfrage nach Kunstversicherungen
13.04.2010 Smartphone Apps für Autofahrer: Kostenlos und hilfreich
07.04.2010 Sicherheit, Renditechancen und Steuervorteile
06.04.2010 Clevere Partie fürs bAV-Geschäft
30.03.2010 Druck machen beim Versicherungsschutz
25.03.2010 Kfz-Versicherung gewährt Preisgarantie
23.03.2010 Rente mit Steuervorteil
18.03.2010 "sehr gut" für Rentenversicherungen der AachenMünchener
11.03.2010 Frauen sind die besseren Autofahrer
10.03.2010 Standard Life Deutschland: Neugeschäft unter Plan
03.03.2010 Santander AutoFlat für Neu- und Gebrauchtwagen
03.03.2010 Handy-Schutzbrief: Rundum-Versicherung für Mobilfunkgeräte
04.02.2010 Standard Life erweitert Fondspolice um Wertsicherungsfonds
29.01.2010 Hannover Rück stockt ihre Kapitalmarkttransaktion "K6" auf
22.01.2010 DA Direkt: Kfz-Versicherung gewährt Preisgarantie
20.01.2010 Continentale garantiert lückenlose Einkommensabsicherung
14.01.2010 Reiserücktrittskosten-Versicherung der AachenMünchener von Stiftung Warentest mit Spitzennote ausgezeichnet
08.01.2010 TÜV zertifiziert den Firmen- und Industriekundenservice von AXA
05.01.2010 Deklaration 2010: Ratings bestätigen Finanzstärke der DEVK
29.12.2009 AXA mit stabiler Überschussbeteiligung
22.12.2009 Skandia spendet Schmetterlingskindern Hoffnung
18.12.2009 Die Zecke lauert im Weihnachtsbaum
15.12.2009 AXA Krankenversicherung und ratiopharm schließen Rabattvereinbarung
09.12.2009 Versicherungspreis 2009: Zurich ist die Nummer 1
02.12.2009 Riester-Kunden: Jetzt noch den Dauerzulagenantrag stellen
02.12.2009 Steuervorteile und Riester-Zulagen ermöglichen höhere Altersvorsorge quasi zum Nulltarif
01.12.2009 Der richtige Versicherungsschutz für die Feiertage
26.11.2009 60 Prozent der Deutschen wollen Parkschäden am Auto reparieren lassen
26.11.2009 Forderungsausfälle in Rekordhöhe
23.11.2009 Immer mehr Bürger sichern sich gegen Unwetterschäden ab
16.11.2009 Deutsche als beste Autofahrer Europas bestätigt
03.11.2009 Stolperstein Telefonievertrag
28.10.2009 Unternehmen sollten sich vor den Folgen von Unwettern und Naturgefahren schützen
21.10.2009 Variable Annuities: Garantie Investment Rente verstärkt nachgefragt
15.10.2009 Internet für Kfz-Versicherungen wichtige Informationsquelle
09.10.2009 Wohnzimmer durch Waschmaschine geflutet






Inhalte:                 Geld .com - Startseite + Geld sparen + Impressum + RSS-Feed
© 2005 - 2010 - "geld.com" Kozubek, Schaffelner & Co. OG - Alle Rechte vorbehalten - Alle Angaben ohne Gewähr - dt. Börsen 15 Min. verzögert