Einladung zum Diebstahl


Das neue Mountainbike steht in der Ecke, daneben Skikleidung und Werkzeug: Für viele Mieter ist der Keller ein Aufbewahrungsort für alles, was in der Wohnung keinen Platz findet. Doch bei einem Einbruch kommt die Hausratversicherung nicht immer für die entwendeten Gegenstände auf. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin. In welchem Umfang eine Entschädigung gezahlt wird, hängt vor allem von der Art des Kellerraums ab - und wie das Hab und Gut darin vor Diebstahl geschützt ist.

Alle fünf Minuten wird in Deutschland eingebrochen - und die Einbrecher wissen, dass auch in vielen Kellern "etwas zu holen" ist. Oft haben sie hier leichtes Spiel. "In Mehrfamilienhäusern sind abgetrennte Bretterverschläge die Regel. Meistens lassen sich die Schlösser leicht knacken, oder die Bretter werden einfach eingetreten", sagt Elke Seyfarth, Schadens-Expertin beim R+V-Infocenter.

Normalerweise gehören die Gegenstände aus dem Keller zum Hausrat und sind deshalb auch über die Hausratversicherung mitversichert - sofern der Keller abgetrennt und abgeschlossen ist. Bei Kellerverschlägen gibt es allerdings Einschränkungen. "Wenn die Einbrecher wertvolle Sachen durch die Bretter sehen oder sogar herausziehen können, gilt das als grob fahrlässig, und dann wird die Entschädigung gekürzt", erklärt Elke Seyfarth. "Vergleichbar ist das mit Autoaufbrüchen: Wenn die Videokamera offen auf dem Rücksitz liegt, ist das geradezu eine Einladung an Diebe."

Gegenstände im Keller sichern

Die R+V-Expertin rät Mietern deshalb, ihren Keller zu überprüfen: Was kann man von außen sehen, wie weit stehen die Latten auseinander? Eine einfache und sichernde Maßnahme ist, den Keller von innen "blickdicht" zu machen, also mit Platten oder Stoffen zu behängen. Zusätzlich können die Besitzer auch die Gegenstände selbst sichern, also beispielsweise das Fahrrad anschließen oder Werkzeug in einem abschließbaren Schrank deponieren.

Quelle: R+V Versicherung




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