Anz.

Wenn der Wind zum Sturm wird


Der Herbst ist da. Und mit ihm kommen die Stürme. Sie hinterlassen abgedeckte Dächer, vollgelaufene Keller und abgeknickte Bäume. Wer die richtige Versicherung abgeschlossen hat, bekommt seinen Schaden ersetzt. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): 'Wichtig ist das richtige Verhalten nach dem Unwetter. Sonst gibt es möglicherweise weniger oder gar kein Geld vom Versicherer.'

Von Sturm spricht die Assekuranz erst, wenn der Wind mit Stärke 8 um die Ecke bläst. Das entspricht einer Geschwindigkeit von 62 km/h. Die Wohngebäudeversicherung reguliert dann Schäden am Haus. Die Hausratversicherung ist für das bewegliche Hab und Gut zuständig, dazu zählen Möbel. Die meisten Versicherer erstatten auch Überspannungsschäden beispielsweise an der Telefonanlage.

Aber Vorsicht: Wenn Regen das Grundstück überschwemmt und in den Keller läuft, kann es Probleme geben. Lilo Blunck: 'Da hilft nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Die Schwierigkeit: Wer sie will, bekommt sie meist nicht. Denn in gefährdeten Gebieten, also etwa in Gewässernähe, ist den Versicherern das Risiko zu hoch - sie bieten dort einfach keine Verträge an.'

Wird das Auto durch den Sturm von einem Baum getroffen oder gibt es Dellen durch Hagelkörner, ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Aber: Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt, sollte sein Radio einschalten. Denn dort werden behördliche Warnungen gesendet. Häufig informiert auch die Polizei. Dann ist es höchste Zeit, den fahrbaren Untersatz aus der Gefahrenzone wegzufahren. Wer die Warnung in den Wind schlägt, handelt eventuell grob fahrlässig und verliert damit schlimmstenfalls seinen Versicherungsschutz.

Was Kunden nach einem Schadensfall sofort tun sollten:

- Der Versicherer muss umgehend informiert werden, schon um die weitere Regulierung mit ihm abzustimmen.

- Der Schaden sollte dokumentiert werden. Helfen können Fotos und eine Liste mit den beschädigten Gegenständen.

- Es sollte alles unternommen werden, was den Schaden so gering wie möglich hält.
- Der Schaden sollte möglichst unverändert bleiben, damit sich bei Bedarf ein Gutachter des Versicherers ein Bild davon machen kann. Ausgebaute Teile sollten bis zur Regulierung aufbewahrt werden.

Quelle: Bund der Versicherten e.V.



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