Nachlässigkeit bei Renten-Information kann teuer werden
Mehr als 40 Millionen Bundesbürger bekommen sie jährlich zugesandt - die Renten-Information. Ähnlich wie ein Kontoauszug gibt das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Auskunft über die geleisteten Einzahlungen in die Rentenkasse und die mögliche spätere Rentenhöhe. Ein kritischer Blick ist allerdings dringend nötig: Denn Einkommenshöhe oder die Beitragszeiten können fehlerhaft registriert sein. Dann fällt womöglich später die Rente zu niedrig aus. Darüber informiert aktuell der Finanzdienstleister Delta Lloyd. Nachlässigkeit kann also teuer werden. 'Ergänzungen und Berichtigungen zu den bisherigen Einzahlungen und Beitragszeiten sind jederzeit möglich, auch wenn die Rentenversicherung Daten schon offiziell festgesetzt hat', erläutert Rolf Duben, Vorsorgeexperte bei Delta Lloyd. Deshalb sollten alle Unterlagen wie der jährliche Sozialversicherungsnachweis, Dokumente über Ausbildungszeiten oder die Monate als Zivil- oder Wehrdienstleistender sorgfältig aufbewahrt werden. Tipp: Am besten alle Dokumente in einem 'Renten-Ordner' abheften.
Die jährliche Renten-Information erhalten alle gesetzlich Rentenversicherten, die über 27 Jahre alt sind und zugleich mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Auf der Basis der bisherigen Einzahlungen von Versicherten und Arbeitgeber wird die mögliche spätere Rentenhöhe geschätzt. 'Allerdings sollten sich Arbeitnehmer durch die Höhe der Prognose nicht in trügerischer Hoffnung wähnen', warnt Vorsorgeexperte Duben. Denn die Hochrechnung unterstellt, dass die Einzahlungen in die Rentenkasse durchgehend bis Erreichen der Altersgrenze - je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahre - kontinuierlich und in gleicher Höhe erfolgen. Doch angesichts des Wandels auf dem Arbeitsmarkt mit dem Risiko von Arbeitslosigkeit oder freiberuflichen Tätigkeiten ist das kaum mehr die Realität. Zudem mindern Zahlungen an die Krankenkasse und möglicherweise den Fiskus die Rente. Das Inflationsrisiko ist ebenfalls nicht berücksichtigt - allein bei einer jährlichen Preissteigerung von nur zwei Prozent sind 100 Euro in 20 Jahren nur noch 67 Euro wert.
Und auch die zusätzliche Rentenschätzung unter Berücksichtigung der angenommenen Rentensteigerung sollte mit Vorsicht genossen werden, denn in der Vergangenheit gab es etwa in den Jahren 2004 und 2005 keine Rentensteigerung. Grundsätzlich gilt jedoch: 'Auch bei einer Rentenanpassung muss die große Mehrheit der Bundesbürger zusätzlich vorsorgen, um die Differenz zwischen letztem Arbeits-Nettoeinkommen und Monatsrente auszugleichen', sagt Duben. Für Arbeitnehmer besonders attraktiv sind die staatlich geförderte Riester-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung.
In einem Punkt indes besteht Planungssicherheit: Im Gegensatz zur Altersrente sind die ebenfalls enthaltenen Informationen über die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verbindlich.
Quelle: www.deltalloyd.de
Die jährliche Renten-Information erhalten alle gesetzlich Rentenversicherten, die über 27 Jahre alt sind und zugleich mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Auf der Basis der bisherigen Einzahlungen von Versicherten und Arbeitgeber wird die mögliche spätere Rentenhöhe geschätzt. 'Allerdings sollten sich Arbeitnehmer durch die Höhe der Prognose nicht in trügerischer Hoffnung wähnen', warnt Vorsorgeexperte Duben. Denn die Hochrechnung unterstellt, dass die Einzahlungen in die Rentenkasse durchgehend bis Erreichen der Altersgrenze - je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahre - kontinuierlich und in gleicher Höhe erfolgen. Doch angesichts des Wandels auf dem Arbeitsmarkt mit dem Risiko von Arbeitslosigkeit oder freiberuflichen Tätigkeiten ist das kaum mehr die Realität. Zudem mindern Zahlungen an die Krankenkasse und möglicherweise den Fiskus die Rente. Das Inflationsrisiko ist ebenfalls nicht berücksichtigt - allein bei einer jährlichen Preissteigerung von nur zwei Prozent sind 100 Euro in 20 Jahren nur noch 67 Euro wert.
Und auch die zusätzliche Rentenschätzung unter Berücksichtigung der angenommenen Rentensteigerung sollte mit Vorsicht genossen werden, denn in der Vergangenheit gab es etwa in den Jahren 2004 und 2005 keine Rentensteigerung. Grundsätzlich gilt jedoch: 'Auch bei einer Rentenanpassung muss die große Mehrheit der Bundesbürger zusätzlich vorsorgen, um die Differenz zwischen letztem Arbeits-Nettoeinkommen und Monatsrente auszugleichen', sagt Duben. Für Arbeitnehmer besonders attraktiv sind die staatlich geförderte Riester-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung.
In einem Punkt indes besteht Planungssicherheit: Im Gegensatz zur Altersrente sind die ebenfalls enthaltenen Informationen über die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verbindlich.
Quelle: www.deltalloyd.de



