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Sicher zur Schule


Neuer Podcast der AXA Versicherung gibt Tipps für den Schulweg

Seit einigen Wochen gehen rund 700.000 ABC-Schützen zum ersten Mal allein zur Schule. Oft ist die Strecke lang und führt über viel befahrene Straßen. Die Zahlen der im Straßenverkehr verletzten und getöteten Kinder sind zwar rückläufig, trotzdem ist jedes verunglückte Kind eines zu viel. Was Kinder wissen sollten und worauf Eltern und alle anderen Verkehrsteilnehmer achten müssen, erklärt ein neuer "Rundum-Sorglos-Podcast", den die AXA Versicherung jetzt zum kostenlosen Download unter www.axa.de/podcast zur Verfügung stellt.

Im schweizerischen Wildhaus hat AXA in diesem Sommer gemeinsam mit der DEKRA Crashtests zur Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr durchgeführt. Die Ergebnisse sind erschreckend. Kinder nehmen Autos ganz anders wahr und erkennen oft die Gefahr nicht, die vom Straßenverkehr ausgeht. Sie können auch Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen. Das kann besonders für die Kleinen schnell zum Verhängnis werden. Deshalb müssen die Erwachsenen besonders vorsichtig sein. Das gilt zum Einen für die Eltern, die ihren Nachwuchs so gut wie möglich auf den Straßenverkehr vorbereiten müssen, aber auch für alle anderen, die als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger unterwegs sind. Die Vorbildfunktion ist dabei besonders wichtig. Dazu gehört zum Beispiel an der Fußgängerampel auf Grün zu warten, sich vorschriftsmäßig im Auto anzuschnallen und beim Radfahren einen Helm zu tragen

Davon, die Kinder mit dem Auto in die Schule zu fahren, raten Experten übrigens ab. Denn gerade dadurch wird das Verkehrsaufkommen um die Schulen erhöht und der Lernprozess Schulweg entfällt. Besser ist es, mit den Kindern zu üben und dann regelmäßig zu prüfen, ob sie sich auch dann richtig verhalten, wenn sie allein unterwegs sind. Grundsätzlich gilt: Gut sichtbare Kleidung und Reflektoren sollten genauso selbstverständlich sein wie ein Fahrradhelm und Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschoner beim Inline-Skaten. Im Auto gilt immer eine Anschnallpflicht. Kinder, die kleiner als 150 cm und jünger als 12 Jahre sind, gehören im Fahrzeug zudem ausschließlich auf die Rückbank und dürfen nur angeschnallt in einem entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.

Quelle: AXA Versicherung



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