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Papier ade - Kfz-Zulassung ab März mit elektronischer Doppelkarte möglich


Wer bislang ein Auto an- oder ummelden wollte, brauchte zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung, die sogenannte Doppelkarte. Das alte Dokument aus Papier wird ab 1. März 2008 durch ein elektronisches Verfahren, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ersetzt.

Neues Verfahren soll für schnellere Abläufe sorgen

Jörg Steinhauer von der AXA Versicherung erklärt den neuen Prozess: "Von der Versicherung bekommt der Fahrzeughalter künftig eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination (eVB-Nummer) genannt, die zusammen mit seinem Namen und seiner Adresse in einer zentralen Datenbank gespeichert wird. Die Nummer kann er persönlich, aber auch telefonisch oder per Internet bei der Versicherung oder seinem Vermittler erfragen. Die Nummer nennt der Fahrzeughalter dem Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle. Die Behörde kann online prüfen, ob für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug dann zulassen."

Zwar müssen Kfz-Halter weiterhin persönlich bei der Behörde erscheinen - an dem eigentlichen Verfahren ändert sich nämlich nichts. Die elektronische Versicherungsbestätigung soll vor allem die Prozesse beschleunigen und vereinfachen und für mehr Sicherheit sorgen: Sie soll zum Beispiel Fälschungen oder ungültige Versicherungsbestätigungen vermeiden helfen. Außerdem kann der Fahrzeughalter seine Codenummer schneller und unkomplizierter bekommen als die alte Papierkarte. Die AXA Versicherung gehört zu den ausgewählten Versicherungsunternehmen, die seit Jahresbeginn an der Testphase teilgenommen haben. "Unsere ersten Erfahrungen sind sehr gut - der Prozess klappt weitgehend reibungslos", berichtet Jörg Steinhauer. Für die Versicherungsnehmer ändert sich zunächst eigentlich nichts. Während der Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2008 dauern wird, stellen die Versicherungen noch wie bisher Versicherungsbestätigungen aus Papier aus. Die Codenummer wird dann aber schon auf die Karte gedruckt. Stufe 2 ist schon in Sicht: Ab September 2008 sollen auch andere Mitteilungen der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörden übermittelt werden. Da ist der Schritt bis zur vollautomatischen An-, Um- und Abmeldung eines Autos nicht mehr weit.

Tipp: Bei Privatverkauf Ärger vermeiden

Probefahrt: Wer den Käufer fahren lässt, sollte sich eine gültige Fahrerlaubnis und den Personalausweis zeigen lassen. Fahren Sie grundsätzlich mit. Verursacht der Käufer bei der Probefahrt einen Unfall, muss der Halter damit rechnen, in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Im Zweifelsfalls lieber selbst ans Steuer setzen und den Käufer auf dem Beifahrersitz mitnehmen.

Kaufvertrag: Auch zwischen Privatleuten sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Vordrucke gibt es kostenlos im Internet. Auf jeden Fall sollten beide Parteien sich die Personalausweisnummern, die ausstellenden Behörden und die Adressen notieren. Der Verkäufer sollte den Käufer über Mängel oder Unfälle des Fahrzeugs aufklären und diese auch schriftlich im Vertrag festhalten. Die Fahrzeugpapiere werden erst nach vollständiger Barzahlung ausgehändigt.

Ummeldung: Der Käufer sollte sich verpflichten, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Wer als Verkäufer ganz sicher gehen will, legt sein Fahrzeug vorübergehend still und bittet den Käufer, ein Kurzzeitkennzeichen für die Ummeldung mitzubringen. Unmittelbar nach dem Verkauf muss der Verkäufer eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsbehörde und die Versicherung schicken. Vordrucke hierfür gibt es ebenfalls im Internet. Bis die Veräußerungsanzeige der Zulassungsbehörde vorliegt, muss der Verkäufer weiter die Kfz-Steuer bezahlen.

Was das Straßenverkehrsamt bei An- und Ummeldung benötigt

- Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, bei abgemeldetem Kfz die Abmeldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU)
- Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebestätigung
- Bei eingetragenen Vereinen: Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders

Quelle: AXA Versicherungen



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