Lebensversicherungen: kündigen oder verkaufen?


In Zeiten der Wirtschaftskrise kommen viele Verbraucher in einen Finanzstrudel, aus dem viele keinen Ausweg mehr finden. Da stellt sich dann schnell die Frage, wie man aus seiner finanziellen Not herauskommt. Das, was man vor vielen Jahren als Altersvorsorge begonnen hat, soll helfen, die Lage erheblich zu verbessern.

Gemeint ist in vielen Fällen die Lebensversicherung. Natürlich ist es eine schwere Entscheidung, diese Vorsorge einzusetzen. Was aber so nicht geplant war, ist für viele die letzte Möglichkeit, wieder auf die Beine zu kommen. Jobverlust, oder das Ersparte verloren, der Ursachen gibt es viele. Man scheut sich, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was bleibt, sofern vorhanden, ist die Lebensversicherung.

Aber was soll man tun, um die Lebensversicherung zu versilbern? Die Versicherung kündigen, beleihen, oder verkaufen? Das Thema stilllegen stellt sich in diesem Zusammenhang ja wohl nicht. 


Kündigung


Nehmen wir uns als erstes des Themas Kündigung der Lebensversicherung an. Das Vorgehen bei dieser Möglichkeit hängt vor allen Dingen von der Höhe des angesparten Vermögens ab. Die Höhe wird jährlich durch Bescheid der Lebensversicherung bekanntgegeben. Aus dieser Mitteilung geht hervor, auf welche Höhe der Rückkaufswert angestiegen ist. Nun besteht die Möglichkeit, die Versicherung zu beleihen. Dies kommt in Frage, wenn man die Versicherung behalten möchte und man nur kurzfristig Geld benötigt. Wenn dennoch eine Kündigung unumgänglich ist, so ist folgendes zu beachten. Die Kündigung ist immer mit großen Verlusten für den Kunden verbunden. Von den angesparten Beiträgen werden Provisionen abgezogen, durch die die auszubezahlende Summe gekürzt wird. Auch gibt es keine Gewinnbeteiligung.

Verkauf


Die andere Möglichkeit ist der Verkauf der Lebensversicherung. Bei diesem Vorgehen bieten einige Anbieter mehr Geld als die Versicherung selbst. Allerdings verlangen sie, dass die Versicherung einen bestimmten Vermögensbetrag erreicht haben muß. Hier gibt es allerdings auch Unterschiede in der Höhe der Beträge. Die meisten Aufkäufer verlangen einen Mindestrückkaufswert von 2000 Euro. Ansonsten würde die Restlaufzeit zu lange vorhalten.

Diese Anbieter führen in den meisten Fällen die Versicherungen weiter, um am Schluß die Gewinnbeteiligung einzustreichen. Dafür erhält der Kunde in der Regel zwischen 2 - 20 % Aufschlag auf den von der Versicherung festgelegten Rückkaufswert. Wenn Geld dringend benötigt wird, ist die bessere Lösung, sofern der Rückkaufswert eine bestimmte Mindesthöhe erreicht hat, der Verkauf der Lebensversicherung.







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