Schädliches Schuldeingeständnis


Hat es im Straßenverkehr gekracht, wollen die Beteiligten zumeist noch direkt am Unfallort die Schuldfrage klären. Die Worte: 'Ich bin schuld' können den Unfallgegner zunächst besänftigen. Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte sich dennoch nicht vorschnell die Verantwortung auflasten. Es handelt sich zwar rechtlich gesehen nicht um ein Schuldanerkenntnis, kommt es aber zum Rechtsstreit, gilt die Aussage als Indizbeweis. Der Beteiligte bekommt möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen. In solchen Fällen kann der Versicherte seinen Schutz durch die Haftpflicht gefährden. 'Die Kfz-Haftpflicht bietet nur dann Deckung, wenn die Schuld des Versicherten eindeutig ist und nicht auf vorschnellen Bekenntnissen beruht', warnt Hartmut Rössel, Kfz-Experte der AachenMünchener. Keine Unfallpartei ist verpflichtet, Angaben zum Hergang zu machen, auch nicht gegenüber der Polizei. Wichtig für die Betroffenen vor Ort ist jedoch, eine Unfallskizze anzufertigen und die Namen aller Beteiligten und möglicher Zeugen zu notieren, damit diese bei einem späteren Prozess befragt werden können.

Quelle: AachenMünchener Versicherung











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