Welche Versicherungen bei Elementarereignissen zahlen
Gerade nach schweren Schneefällen oder bei Hochwasser und starken Schäden nach Gewittern sind viele Immobilien-Besitzer, Wohnungsmieter und Autofahrer erstaunt, dass sie keinen Versicherungsschutz haben. Denn die Versicherung bedauert, dass die notwendigen Klauseln für einen Elementarschaden nicht vereinbart waren.
Elementarschäden sind im allgemein diejenigen Schäden, die ausschließlich durch Naturereignisse verursacht werden. Es gibt also keinen Menschen, den man in Haftung nehmen könnte. Als Elementarschäden gelten insbesondere Schäden nach Sturm oder Hagel, aber auch bei Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüchen, Erdbeben oder infolge einwirkenden Schneedrucks nach umfangreichen Schneefällen. Während die Hausbesitzer für Sturm und Feuer eine Vorsorge in der allgemeinen Haus- oder Gebäude-Versicherung haben, sind die übrigen Elementarschäden häufig nicht versichert. Dies gilt auch
für die allgemeine Hausratsversicherung - es sei denn, der Kunde hat eine Zusatzklausel mit der Versicherungsgesellschaft festgelegt.
Als Mieter sollte man hierüber mit dem Vermieter sprechen. Dieser - ebenso wie die Eigenheimbesitzer- sollten Rücksprache mit der Versicherung halten. Gegen Aufpreis kann dann der Elementarschaden in die Versicherungsleistung mit einbezogen werden. Es sind auch Abstufungen möglich, denn nicht jeder braucht den Schutz vor Überschwemmungen.
Auch in die Hausratsversicherung können Klauseln in Bezug auf Sturmschäden und Blitzschlag- Einwirkung einbezogen werden. Denn die Gebäude-Versicherung des Vermieters deckt keine Schäden am Wohnungseigentum der Mieter ab.
Versicherungs-Bedingungen gelten aber nicht im unbegrenzten Umfang. Üblicherweise werden wie bei der Auto-Kasko-Versicherung Varianten von Selbstbeteiligungen vereinbart und/oder zusätzliche Deckungsobergrenzen für die Schadensregulierung festgelegt.
Von erheblicher Bedeutung ist auch, welche regionale Zuordnung für den jeweiligen Versicherungsvertrag vorgenommen wird. So können die Kosten in typischen Überschwemmungsgebieten von Rhein und Mosel deutlich höher ausfallen. Viele deutsche Versicherungen weigern sich aber auch hier, eine Elementarschadensvereinbarung abzuschließen. Man kann dann zwar ins Ausland wechseln, aber die Kosten für diese Verträge sind sehr hoch.
Neuerdings ist erkennbar, dass viele Versicherer in Deutschland bald Konsequenzen aus der zunehmend als unbefriedigend empfundenen Absicherung bei erwarteten Naturkatastrophen infolge der Klimaerwärmung ziehen. So ist es denkbar, dass - bei gleichzeitiger Anhebung der Vertragskosten - die Leistungen bei Elementarschäden in die Neuverträge eingebaut werden.