Gebäudeversicherung: Der richtige Schutz fürs eigene Haus
Ein eigenes Haus: Für viele ein lang ersehnter Traum. Zieht man in die neuen vier Wände ein, sollten Immobilienkäufer vor allem auf die richtige Gebäudeversicherung achten, denn sie schützt vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Versicherungsvergleich lohnt sich
Bei der Wahl der passenden Versicherung kommt es neben dem Preis auch auf die Leistungen an. Die sind von Vertrag zu Vertrag verschieden und sollten genau studiert werden. Sind beispielsweise grob fahrlässig verursachte Schäden und Schäden an Nebengebäuden mitversichert? Solche Fragen sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau der beschädigten Immobilie, sondern zum Beispiel auch Aufräumungs- oder Abbruchkosten. Auch Überspannungs-Schäden durch Blitzeinschlag werden häufig übernommen.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau der beschädigten Immobilie, sondern zum Beispiel auch Aufräumungs- oder Abbruchkosten. Auch Überspannungs-Schäden durch Blitzeinschlag werden häufig übernommen.
Checkliste: Das müssen Sie beachten als ...
Käufer der Immobilie
- Erkundigen Sie sich frühzeitig nach bestehenden Versicherungsverträgen.
- Lassen Sie sich vom Versicherer ein Vertragsübernahmeangebot machen.
- Wollen Sie die Versicherung wechseln, unbedingt Leistungen und Preise der verschiedenen Gesellschaften vergleichen, ehe Sie sich entscheiden. Hierzu können Sie sich bei einem Versicherungsvermittler oder -makler beraten lassen.
...Verkäufer der Immobilie
- Regeln Sie im Kaufvertrag den Übergang aller Verpflichtungen, die mit der Immobilie zusammenhängen (Lastenübergang), zum Beispiel auch anteilige Versicherungsprämien.
- Händigen Sie dem Käufer Kopien der Versicherungsunterlagen aus.
- Informieren Sie zeitnah Ihren Versicherer über den Verkauf Ihres Hauses
Tipps für die Kündigung
Wenn der Käufer eine Immobilie erwirbt, übernimmt er per Gesetz auch automatisch die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. Dem Käufer steht aber ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats zu. Erfährt er erst später, dass es einen Versicherungsvertrag gibt, ist eine Kündigung bis zum Ablauf eines Monats nach Kenntnisnahme möglich. Kündigt der Käufer nicht, haften er und der Verkäufer in der Versicherungsperiode, in die die grundbuchamtliche Umschreibung fällt, gemeinsam für den Versicherungsbeitrag. Kündigt der Käufer fristgemäß und per sofort, endet zwar der Versicherungsschutz unverzüglich. Der Verkäufer muss aber bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode für die Versicherung bezahlen. Eine Kündigung des Käufers vor der Grundbucheintragung ist unwirksam. Denn bis zur Umschreibung bleibt der Verkäufer Vertragspartner des Versicherers.
02.06.06
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