Tierversicherung ist nicht für die Katz
In Deutschland gibt es rund fünf Millionen Hunde. Eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner haben aber lediglich 2,2 Millionen Hundehalter, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Nach Erfahrungen der Experten für Haftpflichtversicherungen bei der Allianz schauen Hundebesitzer oft allein auf die Anschaffungs- und Futterkosten. Unfälle oder Schäden würden häufig nicht bedacht. Dadurch gingen Hundehalter erhebliche Risiken ein, besonders im Straßenverkehr, wenn das Tier etwa einen schweren Unfall verursacht, bei dem Menschen verletzt werden oder hohe Sachschäden entstehen. Auch wenn der Postbote gebissen wird - das kommt in Deutschland etwa 3000 Mal im Jahr vor - können auf den Hundebesitzer hohe Forderungen zukommen.
Vor dem Gesetz ist die Sache dann klar: Der Besitzer des Tieres haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch wenn er alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat und ihn keine Schuld trifft. Insbesondere wenn Menschen verletzt werden, zahlt man den Schaden dann nicht mehr einfach aus der Portokasse. Über die Privat-Haftpflichtversicherung seines Besitzers ist der Hund nicht mitversichert, der Halter muss also selbst zahlen. Empfehlenswert ist daher eine Hundehalter-Haftpflicht-Police mit mindestens zehn Millionen Euro Versicherungssumme, die auch dann greift, wenn vorübergehend andere Personen als der Halter die Aufsicht über das Tier haben oder das Tier ausgerissen ist.
In einigen Bundesländern ist inzwischen der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung teils nur für so genannte 'Kampfhunde”, teils aber auch für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen Bundesländern ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung freiwillig.
Auch für Pferde und Ponys ist eine gesonderte Pferdehalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Dagegen reicht für Katzen, Kanarienvögel oder Hamster in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung.
Tiere können nicht erben
Wer schon zu Lebzeiten gut für sein Tier gesorgt hat, will auch für den Fall des eigenen Todes für das Tier vorsorgen. Tiere können allerdings nicht erben. Möglich ist jedoch, einer Vertrauensperson das Tier und eine ausreichende Geldsumme für dessen Haltung zu vererben - mit der Auflage, dass das Geld dem Tier zugute kommt. Im Zweifelsfall kann auch noch ein Testamentsvollstrecker damit beauftragt werden, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. Bei großen Nachlässen können Tierfreunde eine Stiftung gründen, die nicht nur das eigene Tier versorgt, sondern beispielsweise auch noch Tierschutzprojekte unterstützt.
Quelle: Dresdner Bank
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