Mit der Auslandsreiseversicherung unbeschwert in den Urlaub


Auslandsreiseversicherungen empfehlen sich nicht nur für Urlauber, sondern auch für Dienstreisen in das Ausland. Grundsätzlich werden diese von Reise-veranstaltern Versicherungsgesell-schaften, Automobilclubs und Kreditkarten-gesellschaften für Kreditkarteninhaber der Premiumklasse angeboten. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich hauptsächlich hinsichtlich der Anzahl der versicherten Personen, der Absicherungssummen und der minimalen oder maximalen Reisedauer. Familienpolicen beinhalten meist den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder Lebensgefährten und mitreisende Kinder unter 18 Jahren, die mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben. Bei manchen Auslandsreiseversicherungen ist auch eine Alters- oder Länderbeschränkung in dem Versicherungs-vertrag aufgeführt. Grundsätzlich sollte man allerdings vor dem Abschluss einer solchen Versicherung prüfen, ob nicht eventuell bereits eine Auslandsversicherung vorhanden ist. Häufig wird diese Versicherung nochmals in drei Teilversicherungen gesplittet.

1. Die Auslandskrankenversicherung


Zu dem Leistungsumfang der Auslandskrankenversicherung gehört die Kostenübernahme oder -erstattung bei akut auftretenden Krankheiten und Operationen, notwendigen Arzneimitteln und Zahnbehandlungen, sowie der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland. Ob eine Versicherung gewährt wird hängt meist mit dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand, der zu versichernden Personen, zusammen. Die Auslandskrankenversicherung kann man oftmals auch als Versicherungspaket zusammen mit einer Reisehaftpflicht und einer Reiseunfallversicherung abschließen. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass der Urlauber nicht sämtliche benötigten Leistungen zunächst selbst zahlen muss, um anschließend seine Kosten erstattet werden. Außerdem sollte auch auf verschiedene Formulierungen in dem Versicherungsvertrag geachtet werden. Floskeln wie beispielsweise bei akuter Erkrankung bedeuten nämlich, dass wahrscheinlich die kosten nur übernommen werden, wenn eine lebensbedrohliche Situation eintrifft. Außerdem können Auslandskrankenversicherungen an bestimmte Bedingungen wie einen vorhandenen Impfschutz oder ähnliches geknüpft sein, weshalb eventuell zu vermeidende Kosten nicht übernommen werden.

2. Die Reiserücktrittsversicherung


Diese Versicherung soll den Urlauber gegen eventuell entstehende Kosten bei einem notwendig gewordenen Rücktritt von der Reise absichern, indem diese die Kosten übernimmt. Die, von dem Reiseveranstalter erhobenen, Stornogebühren für den Reiseausfall können unter Umständen bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Grundsätzlich werden hierbei alle Stornokosten für sämtliche im Vertrag aufgeführten Personen übernommen. Natürlich ist diese Versicherung auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Es müssen beispielsweise schwerwiegende Gründe für den Rücktritt vorliegen.

Beispiele:
- Schäden am Eigentum, wie Einbruch, Überschwemmung oder Feuer
- Eine schwere Erkrankung
- Unfall
- Todesfall
- Schwangerschaft
- Betriebsbedingte Kündigung
- Impfunverträglichkeit

Dies sind natürlich nur exemplarische Beispiele. Da jede Reiserücktrittsversicherung gegebenenfalls andere Konditionen vertraglich aufweist, sollten diese vor Abschluss genau kontrolliert werden. Meist nicht versichert sind der Rücktritt von der Reise durch höhere Gewalt oder einen Streik der Fluggesellschaft.

Außerdem kann diese Versicherung sowohl vor als auch nach Reiseantritt in Anspruch genommen werden. Vor dem Reiseantritt werden die entstandenen Ausfallgebühren berechnet, während nach Reiseantritt die Kosten für den vorzeitigen Flug zurück nach Deutschland übernommen werden sollten.

3. Reisegepäckversicherung


Die Versicherung dient grob formuliert der Absicherung des Reisegepäckes durch die verschiedensten Vorfälle. Eist sind in der Versicherung die Beschädigung, das Abhandenkommen oder das Zerstören des Gepäckes durch Sturm, Einbruch, räuberische Erpressung, Brand, Explosion, Diebstahl, Brand, Blitzeinschlag und bei einigen auch höhere Gewalt. Hingegen ist der Verlust des Reisegepäckes durch Gefahren eines Krieges oder Bürgerkrieges, Kernenergie, Abnutzung und Verschleiß nicht versichert. Die meisten Versicherungen versichern ebenfalls kein Gepäck bei einem Campingurlaub. Doch ganz so einfach wie es zunächst scheint, ist es natürlich nicht, so ist zum Beispiel die Definition des Reisegepäckes bei vielen Versicherungen unterschiedlich, allerdings zählen die meisten alle Gegenstände die für den persönlichen Reisebedarf benötigt werden, Souvenirs, Gastgeschenke und Ausweispapiere dazu.
 
Eine Auslandsreiseversicherung kann somit viele Kosten und Ärgernisse ersparen, allerdings ist diese auch schon die Basis für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen verärgerten Urlaubern und deren Versicherungen gewesen. Deshalb sollte sich vorbeugend jeder nicht nur auf die Erzählungen und Erläuterungen des Versicherers verlassen, sondern die Versicherungspolice akribisch studieren und auftauchende Fragen klären, bevor unterschrieben wird.




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