PKV für Beamte
Beamte erhalten von ihren Dienstherren eine Beihilfe für die Krankenversicherung, analog dem Zuschuss zur PKV oder zur GKV bei Arbeitnehmern. Anders als Arbeitnehmer unterliegen sie aber nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass sie die Restkosten nicht gesetzlich absichern müssen, sondern durchaus eine private Absicherung wählen können.
Die Krankenversicherung für Beamte
Dienstherren beteiligen sich ebenso wie Arbeitgeber an den Krankheitskosten seiner Beamten. Die Beihilfe ist hierfür die eigenständige beamtenrechtliche Krankheitsfürsorge, die Beamten und ihren Familien gleichermaßen zusteht. Beihilfeberechtigt sind sowohl Beamte wie auch Richter und Versorgungsempfänger. Auch Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind beihilfeberechtigt und können damit die Beihilfetarife in der PKV nutzen. Beamte im Ruhestand erhalten von ihren ehemaligen Dienstherren nach wie vor eine Beihilfe, so dass auch sie die PKV nach wie vor nutzen können. Ehegatten können die Beihilfe des Dienstherren ebenfalls erhalten, müssen jedoch ein Einkommen unterhalt der individuell festgelegten Einkommensgrenze nachweisen. Kinder hingegen sind grundsätzlich beihilfeberechtigt, sofern die Eltern für sie noch Kindergeld erhalten und sie jünger als 27 Jahre sind. Je nach Bundesland und Beihilfeverordnung übernehmen die Dienstherren zwischen 50-80 Prozent der Krankheitskosten. Somit müssen Beamte lediglich den verbleibenden Betrag abdecken. Sie haben hierbei die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, denn sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
Beihilfetarife in der PKV
Die privaten Krankenversicherer haben speziell für Beamte so genannte Beihilfetarife entwickelt, mit denen die Restkosten privat versichert werden können. Zusammen mit der Beihilfe besteht so ein Versicherungsschutz über 100 Prozent der Krankheitskosten, so dass auch Beamte im Krankheitsfall vollumfänglich versorgt sind. Die Beihilfetarife in der PKV bieten Beamten die Möglichkeit, ihre Krankheitskosten nach ihren Wünschen abzusichern. Ähnlich wie bei anderen Angeboten werden auch hier vielfach Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten, die von den Versicherungsnehmern frei gewählt werden können. Neben einer Absicherung mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis ist es vielfach auch möglich, eine Premiumabsicherung zu wählen, die nahezu keine Wünsche offenlässt.
Die Berechnung der Versicherungsbeiträge
Die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung werden vor allem nach dem Alter bei Vertragsabschluss, aber auch nach dem Leistungsumfang ermittelt. Bis zum 21. Dezember 2012 wird auch das Geschlecht für die Beitragsberechnung berücksichtigt. Ab diesem Datum jedoch sind die Versicherer angehalten, ausschließlich Unisex-Tarife anzubieten, wodurch keine geschlechtliche Unterscheidung mehr vorgenommen werden darf. Da das Alter für den Versicherungsbeitrag eine wesentliche Rolle spielt, müssen ältere Beamte natürlich einen leicht höheren Beitrag übernehmen als jüngere Versicherte. Daher ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig für die PKV zu entscheiden, um Altersrückstellungen aufzubauen. Diese können dann später genutzt werden, um die Beiträge möglichst stabil zu halten. Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Beitragsermittlung ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, der über die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag ermittelt wird. Die Gesundheitsfragen sind elementarer Bestandteil eines Antrages und müssen sorgfältig und umfassend beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Sofern Vorerkrankungen vorhanden sind, der Versicherte sich bereits in ärztlicher Behandlung befindet oder chronische Krankheiten vorliegen, könnte eine Annahme der Versicherung gefährdet sein. Sogar höhere Beiträge oder Ausschlüsse sind möglich. Auch aus diesem Grund lohnt sich eine möglichst frühzeitige Versicherung, um Beitragsaufschlägen zu entgehen.
Informieren Sie sich kostenlos und sparen Sie dabei unkompliziert Geld. Jetzt Versicherungen vergleichen ...
