Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung PKV bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, sich bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen zu versichern. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die PKV eine Reihe von Vorteilen, die mittlerweile zahlreiche Versicherungsnehmer schätzen.

Wer sich privat krankenversichern kann

In Deutschland existiert nach wie vor eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund können nur Personen, die nicht dieser Versicherungspflicht unterliegen, in die PKV eintreten und die private Krankenversicherung nutzen. Hierzu gehören in erster Linie Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Aber auch Studenten, die sich vor Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 50.850 Euro übersteigt, haben die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln und die dortigen Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Leistungen der Versicherung gesetzlich festgelegt werden und von den Versicherten nicht beeinflusst werden können, bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit, den Versicherungsumfang individuell festzulegen. Hierzu bieten viele Krankenversicherungen unterschiedliche Tarifmodelle, so dass je nach Wunsch eine Basisabsicherung, ein Rund-um-Schutz oder eine Premiumversicherung möglich ist. Versicherungen, die ihre Tarife nach dem Baukastenprinzip anbieten, ermöglichen ihren Versicherungsnehmern sogar, für die jeweiligen Bereiche der ambulanten, der stationären sowie der zahnmedizinischen Versorgung den Absicherungsumfang zu variieren. Durch die unterschiedlichen Tarife variieren die Leistungen der privaten Krankenversicherung mitunter stark, was beim Vertragsabschluss berücksichtigt werden sollte. Zu den wichtigsten Leistungen gehören allerdings die Kostenübernahme von Arzt- und Krankenhausbehandlungen, Sehhilfen, hochwertiger Zahnersatz sowie Behandlungen beim Heilpraktiker und die entsprechenden Medikamente.

Die Berechnung des Versicherungsbeitrages

Der Versicherungsbeitrag wird bei der privaten Krankenversicherung anhand versicherungsmathematischer Grundsätze und dem individuellen Risiko des Versicherten ermittelt. Daher nimmt das Alter bei Vertragsabschluss ebenso Einfluss wie der Versicherungsumfang. Das Geschlecht hingegen wird nur noch bis zum 21. Dezember 2012 zur Beitragsberechnung herangezogen, denn ab diesem Tag dürfen die Versicherungen nur noch Unisex-Tarife anbieten, so dass Frauen und Männer einheitliche Beiträge bezahlen. Eine weitere wichtige Größe zur Berechnung der Versicherungsbeiträge ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Um diesen zu beurteilen, wurden in die Versicherungsanträge Gesundheitsfragen integriert, die beispielsweise über aktuelle Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte in den vergangenen zehn Jahren sowie Medikamenteneinnahmen informieren. Obwohl Vorerkrankungen zu erhöhten Versicherungsbeiträgen führen können ist es wichtig, die Gesundheitsfragen korrekt und vollständig zu beantworten. Sollte die Versicherung später nämlich bemerken, dass die Angaben falsch waren, könnte dies zum Verlust des Versicherungsschutzes und somit zur Weigerung der Kostenübernahme führen.

Altersrückstellungen und Kostensteigerung im Alter

Im Versicherungsbeitrag sind neben den Risikokosten auch Altersrückstellungen enthalten. Diese Gelder werden von der Versicherung zurückgelegt, um sie später im Alter einsetzen zu können. Da ältere Menschen in der Regel einen höheren Versorgungsbedarf haben, steigen ihre Beiträge. Um diese Beitragssteigerung abzufedern, wurden die Altersrückstellungen geschaffen, die die Beiträge nahezu konstant halten sollen. Beitragssteigerungen sind bei der PKV aber dennoch nicht ausgeschlossen. Schließlich werden die Leistungen der Versicherung vertraglich garantiert. Somit ist es bei Finanzierungsengpässen, die beispielsweise durch neuartige medizinische Behandlungen oder erhöhte Kosten für Medikamente entstehen können, nicht möglich, die Leistungen zu reduzieren. Ein Kostenausgleich kann lediglich über Beitragsanpassungen erfolgen, die mitunter nötig werden.

Die Absicherung von Kindern in der PKV

Da es in der privaten Krankenversicherung, anders als in der GKV, keine kostenfreie Familienversicherung gibt, müssen nicht erwerbstätige Familienmitglieder separat versichert werden. Dies gilt auch für Kinder, die somit einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen. Bei der Geburt wird das Kind üblicherweise in der PKV der Eltern versichert. Später jedoch bietet sich die Möglichkeit, zu einem anderen Versicherer mit günstigeren Versicherungsprämien zu wechseln. Da anders als bei der Versicherung für Erwachsene hier keine Altersrückstellungen gebildet werden, ist ein Wechsel problemlos und ohne finanzielle Einbußen möglich.





















































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