Motorradversicherung
Um ein Motorrad bei einem Unfall abzusichern, wird eine Motorradversicherung benötigt. Der Deckungsumfang dieser Versicherung kann bei Vertragsabschluss frei gewählt werden, so dass jeder Motorradfahrer sich und sein Fahrzeug individuell absichern kann.
Die Motorrad Haftpflichtversicherung
Die wohl wichtigste Motorradversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzliche Pflicht, so dass kein Motorradfahrer hierauf verzichten kann. Der Gesetzgeber will hiermit sicherstellen, dass die Schäden von Unfallgegnern, die keine Schuld am Unfall tragen, vollumfänglich reguliert werden und diese ihre Schäden nicht selbst tragen müssen. Die Motorrad Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Sach-, Personen- und Vermögensschäden, und zwar in Höhe von mehreren Millionen Euro. Somit sind auch schwerwiegende Personenschäden versichert, etwa wenn der Unfallgegner durch den Unfall invalide wird und eine monatliche Rente bezahlt werden muss.
Die Teilkaskoversicherung als weiterer Versicherungsbaustein
Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug weitergehend versichern wollen, greifen zusätzlich gern auf die Teilkaskoversicherung zurück. Sie übernimmt Schäden, wenn das Motorrad durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel oder Überschwemmung zu Schaden gekommen ist. Auch bei einem Zusammenstoß mit Haarwild oder einem Diebstahl tritt die Versicherung ein und übernimmt die nötigen Reparaturkosten. Sollte es nicht mehr möglich sein, das Motorrad zu reparieren, trägt die Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung. In diesem Fall allerdings lediglich zum aktuellen Zeitwert.
Die Vollkaskoversicherung bei der Motorradversicherung
Zusätzlich zur Teilkaskoversicherunt bieten einige Versicherer auch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt die gleichen Leistungen, die auch in der Teilkaskoversicherung enthalten sind und trägt zusätzlich Schäden, die der Motorradfahrer bei einem Unfall an seinem Fahrzeug selbst verschuldet hat. Auch dann, wenn ein Unfallbeteiligter durch eine fehlende Haftpflichtversicherung nicht in Rechenschaft gezogen werden kann, kann die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Lediglich grob fahrlässige Schäden sowie Schäden, die durch Drogen oder Alkohol am Steuer verursacht wurden, werden nicht getragen.
Die Schadensfreiheitsklasse bei der Motorradversicherung
Wichtigste Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie ist neben der Größe des Hubraums auch der aktuelle Schadensfreiheitsrabatt. Er wird sowohl in der Motorrad Haftpflichtversicherung wie auch in der Vollkaskoversicherung berücksichtigt. Lediglich in der Teilkaskoversicherung findet er keine Anwendung. Der Schadensfreiheitsrabatt gibt an, wie viele Jahre der Motorradfahrer bereits ohne Unfall unterwegs ist. Motorradfahrer, die bereits seit vielen Jahren unfallfrei fahren, erhalten von ihrer Versicherung einen Beitragsrabatt. Die Höhe dieses Rabattes kann von Versicherer zu Versicherer recht unterschiedlich sein, weshalb sich ein Vergleich durchaus lohnen kann.
Kündigung und Wechsel zu einem günstigeren Anbieter
Die Motorradversicherung wird von vielen Versicherungsunternehmen zu recht unterschiedlichen Preisen angeboten. Die Preisdifferenzen ergeben sich beispielsweise aus der Tatsache, dass einige Versicherer nach wie vor mit einem umfangreichen Filialsystem arbeiten und hierdurch hohe Kosten entstehen. Vor allem Direktversicherer hingegen überzeugen durch günstige Preise und gleichzeitig attraktive Leistungen, weshalb immer mehr Motorradfahrer ihre Motorradversicherung online abschließen. In der Regel läuft der Versicherungsvertrag bis zum 31.12. eines Jahres. Mit einer Frist von nur einem Monat ist es möglich, einen solchen Versicherungsvertrag zu kündigen, so dass die Kündigung spätestens am 30. November dem Versicherer vorliegen muss, um per 01. Januar des Folgejahres die neue Versicherung nutzen zu können. Wer sich hingegen für ein Saisonkennzeichen entschieden hat, kann jährlich nach Ablauf zu einem neuen Versicherer wechseln.
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