Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt mittlerweile unumstritten zu den fünf wichtigsten privaten Versicherungen. Im Grunde sollte jeder Bürger eine solche Absicherung besitzen, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Besonders für Selbständige ist der Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung existenziell wichtig. Denn diese Personen genießen keinen oder nur einen sehr geringen Schutz in Form der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Welche Leistungen beinhaltet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll den Versicherten finanziell absichern, falls dieser berufsunfähig werden sollte. Die Hauptleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, kurz BUZ-Rente, die im Versicherungsfall an den betroffenen Versicherten ausgezahlt wird. Wie hoch diese Rente sein wird, muss bei Vertragsabschluss zwischen den beiden Parteien vereinbart werden. Die Zahlung der BUZ-Rente wird ab dem Zeitpunkt vorgenommen, ab dem der Versicherte der Versicherungsgesellschaft seine Berufsunfähigkeit mitteilt. Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, welche die Berufsunfähigkeit bestätigt. Die meisten Versicherer beginnen mit der Auszahlung der vereinbarten BUZ-Rente dann, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens voraussichtlich für einen Zeitraum von sechs Monaten besteht. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit wird die Leistung bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt.
Wie hoch sollte die BUZ-Rente sein und wonach richtet sich der Beitrag?
Die Höhe der im Versicherungsfall zu zahlenden BUZ-Rente muss individuell vereinbart werden und sollte sich am Einkommen des Versicherten orientieren. Je nachdem, ob man sich auf die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung verlassen möchte oder nicht, sollte die BUZ-Rente etwa 70 bis 100 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen. Dabei sollte bei der Berechnung zudem beachtet werden, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst bei Erwerbsunfähigkeit zur Auszahlung kommt. Und dieses auch nur dann, wenn man in den letzten Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung hängt in erster Linie von der Höhe der vereinbarten BUZ-Rente ab. Zudem spielen auch die Faktoren Alter, Beruf und Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.
Erwerbsunfähig oder berufsunfähig – auf das abstrakte Weisungsrecht achten
In Theorie und Praxis gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit. Dieser Unterschied kann auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung eine große Rolle spielen. Von der eigentlichen Struktur her soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung bereits bei Berufsunfähigkeit erbringen. Berufsunfähig bedeutet, dass der Versicherte in seinem erlernten Beruf keine drei Stunden am Tag mehr tätig sein kann. Wer berufsunfähig ist, ist jedoch nicht auch automatisch erwerbsunfähig. Denn erwerbsunfähig sein bedeutet, dass man überhaupt keine Tätigkeit, auch außerhalb des eigenen Berufes, mindestens drei Stunden täglich mehr ausführen kann. Im Zuge der Berufsunfähigkeitsversicherung ist diesbezüglich die Klausel des abstrakten Verweisungsrechtes sehr wichtig. Dieses Verweisungsrecht besagt, dass der Versicherer den Versicherten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen könnte. In dem Fall müsste der Versicherer so lange keine Leistung erbringen, bis der Versicherte nicht nur berufsunfähig, sondern vollkommen erwerbsunfähig ist. Daher sollte man bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft (vertraglich festgehalten) auf dieses abstrakte Verweisungsrecht verzichtet. Verzichtet der Versicherer nämlich nicht auf dieses Recht, wird aus der Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch eine Versicherung, die erst bei Erwerbsunfähigkeit eintritt.
