Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Dies bedeutet, dass eine Kapital-Lebensversicherung die Hinterbliebenen im Todesfall des Kreditnehmers mit dem ersten Betrag in voller Höhe der Versicherungssumme absichert. Andereseits ist diese Versicherung auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet.
Folgende Vorteile bieten Kapital-Lebensversicherungen:
- Aufbau einer risikofreien Altersvorsorge
- Steuerliche Begünstigungen sind bei einer Kapitallebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dadurch kann eine Kapitallebensversicherung zu einer renditestarken Geldanlage werden.
- Hoher Steuerspareffekt durch eine Anlage von Beiträgen aus der betrieblichen Altersversorgung.
- Durch Zusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz ergänzt werden
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Topf-Sonderausgaben sind Ausgaben für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, junge Aktien und Genussscheine, Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen. Alles was Sie noch heuer bezahlen, kann zum Topf gezählt werden.
Topf-Sonderausgaben sind allerdings nur bis 2.920 € absetzbar, Alleinverdiener oder Alleinerzieher können den doppelten Höchstbetrag von 5.840 € ausschöpfen. Ab drei Kindern erhöht sich der Sonderausgabentopf um weitere 1.460 € pro Jahr. Es gibt aber erhebliche Einschränkungen: Von den Topf-Sonderausgaben wird nur ein Viertel als Ausgabe anerkannt! Ab einem Einkommen von 36.400 € vermindert sich auch dieser Betrag, ab einem Einkommen von 50.900 € gibt es überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr.
Kapitallebensversicherung als Rente
Grundsätzlich wird die Leistung aus einer Kapitallebensversicherung in einer Summe fällig. Viele Versicherer bieten jedoch an, die fällige Versicherungssumme in Form einer Rente auszubezahlen. Diese ermöglicht dem Versicherten bei Ablauf der Versicherung zwischen einer einmaligen Kapitalleistung oder einer lebenslangen Rente zu wählen.
Bietet ein Versicherer diese Option nicht an, hat man natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Leistung aus Ihrer Kapitallebensversicherung als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung einzuzahlen und somit eine lebenslange Rente zu erhalten.


