Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung bietet dem Versicherten ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Er kann selbst bestimmen, welche Leistung zu welchem Preis versichert werden soll und ab welcher Aufwandshöhe die Erstattung gewünscht wird. Mit einem geringeren Leistungsumfang spart man naturgemäß bei der Prämie, bei einem allumfassenden Versicherungsschutz ist man hingegen im Ernstfall besser abgesichert.

Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird man als Versicherter Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses und kann somit direkt Einfluss auf die abgerechneten Leistungen nehmen.

Zu den Leistungsvorteilen einer privaten Krankenversicherung
gehören üblicherweise:

  • Unbeschränkte, freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Erstattung der Behandlungskosten für den Heilpraktiker
  • Teilerstattung von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden
  • Keine Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
  • Hohe Erstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Verbesserte Unterbringung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus (Chefarztbehandlung)
  • Bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen (keine Begrenzung auf einfache Materialien, Erstattung bis zu 90%, Erstattung auch von Inlays.)

Keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge

Die Beitragsrückerstattung


Viele Gesellschaften bieten Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht werden. Dabei kann es sich lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu bezahlen, denn die Beitragsrückerstattung kann sogar mehrere Monatsbeiträge ausmachen. Hat man bei Abschluss einen Selbstbehalt vereinbart, übernimmt man ohnehin einen bestimmten Teil der Kosten und zahlt daher von vornherein eine geringere Prämie.

Wer sich privat Krankenversichern lassen kann

-Jeder, der nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt, kann sich privat Krankenversichern lassen. Darunter fallen Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresseinkommen von mindestens 45.900 Euro, Freiberufler, Selbständige, Beamte sowie Studenten, Ärzte im Praktikum, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit ins Ausland gehen.

-Weiters kann sich jeder privat Krankenversichern, dessen Bruttoeinkommen mindestens 45.900 Euro pro Jahr beträgt. Dies entspricht einem Monatseinkommen von 3.825 Euro brutto. Das 13. und 14. Monatsgehalt wird hierbei mitgezählt.

-Beihilfeberechtigte können sich auch privat versichern, ohne auf Einkommensgrenzen achten zu müssen. Hier bieten viele Gesellschaften spezielle Beihilfeergänzungstarife an. Spezialtarife gibt es außerdem für Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre, die sich wie alle anderen Freiberufler privat versichern können.

Gesundheitsfragen

Ein weiterer Aspekt bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist die Gesundheit des zu Versichernden. Dazu lassen die Versicherungs- gesellschaften vor Vertragsabschluß eine Gesundheitsuntersuchung durchführen. Hierfür müssen diverse Gesundheitsfragen beantworten werden, die Auskunft über die derzeitige gesundheitliche Verfassung des Versicherungsnehmers geben.

Ist das durch die Krankengeschichte für die Versicherung zu tragende Risiko zu hoch, kann die Gesellschaft einen Zuschlag auf den Beitrag erheben, einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag auch ganz ablehnen.

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