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Unfallversicherung 

Jeder weiß, dass ein Unfall jederzeit, auch ohne eigenes Verschulden, geschehen kann. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit ereignen sich die meisten Unfälle im Straßenverkehr, tatsächlich geschehen die meisten Unfälle jedoch in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport.

Die gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines schweren Unfalles sind oft erheblich. Die Unfallversicherung kann zumindest einen Beitrag leisten, die finanziellen Folgen eines Unfalles zu kompensieren. So kann es passieren, dass der Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann und Einkommenseinbußen in Kauf genommen werden müssen. Zeitraubende Rehabilitationsmaßnahmen können ebenfalls immense Kosten verursachen. Behindertengerechte Umbauten des Wohnraumes oder die Anschaffung eines passenden KFZ können erforderlich werden.

In all diesen Fällen soll die Leistung aus der Unfallversicherung helfen, sich auf eine neue Lebenssituation einstellen zu können. Die finanziellen Leistungen der Unfallversicherung können, wenn sie nach den persönlichen Bedürfnissen des Versicherten gestaltet sind, Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität durchaus ausgleichen.

Speziell für Hausfrauen (oder Hausmänner), Kinder und Rentner ist die private Unfallversicherung oft die einzige Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Belastungen abzusichern, die entstehen können, wenn sie ihre Leistungsfähigkeit durch Unfallfolgen verlieren.

Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Unterschied zur Unfallversicherung, deren Leistung im Schadensfall zur Anschaffung einmaliger Aufwendungen genützt werden können, soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine laufende Rente einen drohenden Einkommensverlust kompensieren.

Den größten Schutz bei Invalidität bieten eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Vor allem für Berufstätige ist diese Art der Versicherung sehr empfehlenswert, da sie nicht nur für die Folgen eines Unfalles aufkommt. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass eine Arbeitsunfähigkeit zum weitaus größten Teil aus Krankheiten und nur in geringem Ausmaß aus Unfällen resultiert.

Trotzdem ist eine Unfallversicherung, die lediglich die Invaliditätsfolgen durch einen Unfall abdeckt, vor allem für folgende Personengruppen wichtig:

-Menschen mit Vorerkrankungen, denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt wird oder nur gegen hohe Beitragszuschläge ermöglicht wird.
-Personen, die ganz oder teilweise von der privaten und gesetzlichen Sicherung gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit ausgeschlossen sind bzw. besonders unfallgefährdet sind, wie beispielsweise Hausfrauen, Rentner, Pensionisten, Kleinkinder, viele Selbständige und Freiberufler.

Was die Unfallversicherung leistet

Die Unfallversicherung zahlt effektiv nur bei Unfallereignissen und nicht bei Krankheit. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn man durch ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Im Falle eines, durch den Unfall verursachten Todesfalles, zahlt die Versicherung dann, wenn die versicherte Person innerhalb eins Jahres an den Folgen des Unfalles verstirbt.

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag einer unfallbedingten stationären Krankenhausbehandlung gezahlt.

Im Falle der Invalidität als Unfallfolge wird eine Invaliditätsleistung als einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt ist. Bei vollständiger Invalidität erhält man die volle, bei Teilinvalidität den, dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der Invaliditätssumme, als Kapital ausgezahlt.

Eine Unfallrente wird in der vereinbarten Höhe bereits ab einem Invaliditätsgrad von mind. 50% monatlich, und das lebenslänglich, ausgezahlt.

Weitere Leistungen wie z.B. die Erstattung von Bergungskosten, von Kosten einer kosmetischen Operation oder von Kurkosten nach einem Unfall können ebenfalls vereinbart werden, sind aber auch oftmals beitragsfrei mit eingeschlossen.

Wie hoch die Absicherung sein sollte

Prinzipiell hängt der Absicherungsbedarf von den eigenen Vermögensverhältnissen und eventuellen bereits vorhandenen Berufsunfähigkeitsabsicherungen ab. Deshalb sind generelle Empfehlungen auf die Höhe der Absicherung nur sehr schwer abzugeben. Der wichtigste Aspekt besteht darin, dass hohe Invaliditätsgrade gut abgesichert werden, andere Leistungen wie z.B. Todesfallleistung, oder Krankenhaustagegeld können dagegen eher vernachlässigt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass man sich gegenüber dem wirklich großen Schadensfall bestmöglich absichern sollte, kleinere Schadensfälle hingegen nicht vollständig abgesichert sein müssen.

Für jüngere Leute ohne anderweitige Vorsorge ist es empfehlenswert, dass 5-7-fache Bruttoeinkommen bei Vollinvalidität abzusichern. Dabei ist eine hohe Progression (Tarifleistung) empfehlenswert, da nur die Vollinvalidität einer wirklich hohen Absicherung bedarf.

Wer eine hohe Todesfallleistung absichern möchte, dem sei empfohlen, eine Risiko-Lebensversicherung und keine Unfallversicherung abzuschliessen, da nur die Lebensversicherung auch den Todesfall durch Krankheit abdeckt.

Wann die Unfallversicherung nicht zahlt

Logischerweise bezahlt eine Unfallversicherung nur dann, wenn auch tatsächlich ein Unfall passiert ist. Ein Krankenhausaufenthalt aufgrund normaler Erkrankung oder eine krankheitsbedingte Invalidität ist nicht leistungspflichtig.

Aber auch dann, wenn ein Unfall vorliegt gibt es einige Ausnahmen, bei denen keine Gewährleistung vorliegt, wie beispielsweise bei:

-Durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, durch Trunkenheit, durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle verursachte Unfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen.

-Unfälle, die dem Versicherten während der Ausführung einer vorsätzlichen Straftat oder des Versuches einer solchen Straftat zustoßen.

-Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden. Unfälle durch innere Unruhen, wenn der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter gestanden hat.

-Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.

-Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht wurden.

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