Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Das bedeutet, dass eine Kapital-Lebensversicherung die Hinterbliebenen im Todesfall des Kreditnehmers mit dem ersten Betrag in voller Höhe der Versicherungssumme absichert. Andereseits ist diese Versicherung auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet.
Folgende Vorteile bieten Kapital-Lebensversicherungen:
- Aufbau einer risikofreien Altersvorsorge
- Steuerliche Begünstigungen sind bei Kapitallebensversicherung unter
bestimmten Voraussetzungen möglich, dadurch kann eine
Kapitallebensversicherung zu einer renditestarken Geldanlage werden. - Hoher Steuerspareffekt durch eine Anlage von Beiträgen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Durch Zusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz ergänzt werden.
Steuerliche Vorteile
Die Beiträge zu Lebensversicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern mindestens 5 Jahre lang laufend Beiträge gezahlt werden, die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre beträgt und der Todesfallschutz über die gesamte Laufzeit eine bestimmte Mindesthöhe hat.
Versicherungsleistungen aus Kapital-Lebensversicherungen sind in vollem Umfang einkommensteuerfrei, wenn die Beiträge für diese Kapital-Lebensversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig waren, die Leistung im Versicherungsfall (Tod der versicherten Person) ausgezahlt wird und die Versicherungsdauer abgelaufen ist oder der Vertrag nach Ablauf von 12 Jahren gekündigt wird.
Kapitallebensversicherung als Rente
Grundsätzlich wird die Leistung aus einer Kapitallebensversicherung in einer Summe fällig. Viele Versicherer bieten jedoch an, die fällige Versicherungssumme in Form einer Rente auszubezahlen. Diese ermöglicht dem Versicherten bei Ablauf der Versicherung zwischen einer einmaligen Kapitalleistung oder einer lebenslangen Rente zu wählen.
Bietet ein Versicherer diese Option nicht an, hat man natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Leistung aus Ihrer Kapitallebensversicherung als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung einzuzahlen und somit eine lebenslange Rente zu erhalten.



