Abgeltungssteuer - Viel Schatten aber auch ein wenig Licht!
Am 14. März hat nun die Bundesregierung neben der Unternehmenssteuerreform (Weitreichende Änderungen für Kapital- und Personengesellschaften) auch die Abgeltungssteuer abgesegnet, das bedeutet allerdings noch nicht, dass der vorgelegte Referenten- bzw. Gesetzesentwurf auch wirklich eins zu eins umgesetzt wird. Es können sich im nun laufenden Gesetzgebungsverfahren durchaus noch Änderungen ergeben.
Nach der Beschlussfassung der Bundesregierung am 14. März 2007 folgt nun das Gesetzgebungsverfahren und der Gesetzesbeschluss (Bundestag) ist für den 15. Juni 2007 geplant. Der Gesetzesbeschluss durch den Bundesrat dann am 06. Juli 2007.
Meine persönliche Meinung ist, dass die Abgeltungssteuer durchaus gute Ansätze bietet und gerade für vermögende mit derzeit hoher Steuerprogression (Spitzensteuersatz von 45%) bietet die Abgeltungssteuer mit einer Höchstbelastung von ca. 27,8% (25% Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) eine deutliche Verbesserung für Ihre Steuerbelastung bei höherer Flexibilität.
Aktionäre und Dividendenbezieher (Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens), Fonds- und Zertifikatesparer (Abschaffung der Spekulationsfrist) werden allerdings künftig weit schlechter gestellt werden wenn Sie nicht rechtzeitig intelligente Strukturen für Ihre Vermögenswerte schaffen.
Aktuell hat nun Peer Steinbrück anders als vorgesehen Lebensversicherungsverträge aus der Abgeltungssteuer herausgenommen und auch bei Fondssparplänen dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Hier könnte es durchaus sein, dass sich die Fondslobby berechtigterweise durchsetzt und dass beispielsweise wie in anderen Ländern auch (z.B. Frankreich) die Steuerlast mit der Haltedauer sinkt. Dies würde ich auch befürworten, da eine derartige Maßnahme die zwingend notwendige langfristig ausgerichtete Private Altersvorsorge weiter fördern würde.
Es bleibt also abzuwarten, welche Änderungen bezüglich der Abgeltungssteuer noch eingebracht und umgesetzt werden.
Quelle: www.geopolitical.biz
Nach der Beschlussfassung der Bundesregierung am 14. März 2007 folgt nun das Gesetzgebungsverfahren und der Gesetzesbeschluss (Bundestag) ist für den 15. Juni 2007 geplant. Der Gesetzesbeschluss durch den Bundesrat dann am 06. Juli 2007.
Meine persönliche Meinung ist, dass die Abgeltungssteuer durchaus gute Ansätze bietet und gerade für vermögende mit derzeit hoher Steuerprogression (Spitzensteuersatz von 45%) bietet die Abgeltungssteuer mit einer Höchstbelastung von ca. 27,8% (25% Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) eine deutliche Verbesserung für Ihre Steuerbelastung bei höherer Flexibilität.
Aktionäre und Dividendenbezieher (Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens), Fonds- und Zertifikatesparer (Abschaffung der Spekulationsfrist) werden allerdings künftig weit schlechter gestellt werden wenn Sie nicht rechtzeitig intelligente Strukturen für Ihre Vermögenswerte schaffen.
Aktuell hat nun Peer Steinbrück anders als vorgesehen Lebensversicherungsverträge aus der Abgeltungssteuer herausgenommen und auch bei Fondssparplänen dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Hier könnte es durchaus sein, dass sich die Fondslobby berechtigterweise durchsetzt und dass beispielsweise wie in anderen Ländern auch (z.B. Frankreich) die Steuerlast mit der Haltedauer sinkt. Dies würde ich auch befürworten, da eine derartige Maßnahme die zwingend notwendige langfristig ausgerichtete Private Altersvorsorge weiter fördern würde.
Es bleibt also abzuwarten, welche Änderungen bezüglich der Abgeltungssteuer noch eingebracht und umgesetzt werden.
Quelle: www.geopolitical.biz
