VR FACTOREM kooperiert mit DATEV
VR FACTOREM bietet zukünftig eine leistungsstarke Factoring-Lösung für Steuerberatungskanzleien und deren Mandanten. Ermöglicht wird dies durch eine aktuelle Gesetzesänderung und eine neue Kooperation.
Seit Ende 2003 bietet die VR FACTOREM im genossenschaftlichen FinanzVerbund Factoring für die Firmenkunden der Volks- und Raiffeisenbanken an. Durch eine neu geschlossene Ko-operation mit der DATEV eG, Softwarehaus und IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren Mandanten, erweitert die VR FACTOREM ab sofort ihr Kundenportfolio und ermöglicht Factoring nun auch für Kanzleien.
Liquiditätssicherung und Forderungsmanagement
Ausreichende Liquidität ist nicht nur für Unternehmen, sondern mehr und mehr auch für Steuer-berater ein wichtiges Thema. Laut einer aktuellen Studie von Euler Hermes aus 2007 sind schlechte Zahlungsmoral von Kunden (82%), Managementfehler, z. B. fehlendes Controlling (79%), nicht erkannte Finanzierungslücken (76%) oder ein unzureichendes Debitorenmanagement (64%) die Hauptgründe für Forderungsausfälle und Insolvenzen. Liquidität ist damit oftmals Gesprächsthema zwischen Steuerberater und Mandant, denn angesichts der oben genannten Punkte muss verstärkt auf Liquiditätssicherung und Forderungsmanagement geachtet werden. Dies gilt auch für Kanzleien selbst, die immer wieder mit Bitten ihrer Mandanten konfrontiert werden, sie mögen einen Zahlungsaufschub für Beratungsrechnungen gewähren.
Gesetzliche Neuerung für Steuerberater
Bislang konnten Steuerberater zwar ihre Mandanten mit Hilfe von Factoring bei der Sicherung der Liquidität unterstützen, hatten aber selbst nicht die Möglichkeit, diese Dienstleistung in An-spruch zu nehmen. Das 8. StBÄndG ist seit 11. April 2008 in Kraft, so dass künftig auch Steuerberater Factoring für ihre Kanzlei in Anspruch nehmen können. Die entscheidende Änderung stellt in diesem Zusammenhang die Neufassung des § 64, Absatz 2 StBerG dar:
Diese erlaubt es Steuerberatern, ihre Gebührenforderungen an Dritte abzutreten und/oder zum Einzug zu übertragen. Dadurch werden Finanzierungs- und Einzugsvarianten möglich, wie sie z. B. bei Ärzten seit langem üblich sind.
Welche Vorteile bietet Factoring?
Factoring schafft Liquidität sofort nach Rechnungsstellung, hundertprozentigen Schutz vor Forde-rungsausfällen, Entlastung und Kostenersparnis im Forderungsmanagement, ein besseres Unterneh-mensrating durch Bilanzoptimierung und ermöglicht ein automatisches Wachstum der Finanzierung mit dem Umsatz.
Quelle: VR Leasing
Seit Ende 2003 bietet die VR FACTOREM im genossenschaftlichen FinanzVerbund Factoring für die Firmenkunden der Volks- und Raiffeisenbanken an. Durch eine neu geschlossene Ko-operation mit der DATEV eG, Softwarehaus und IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren Mandanten, erweitert die VR FACTOREM ab sofort ihr Kundenportfolio und ermöglicht Factoring nun auch für Kanzleien.
Liquiditätssicherung und Forderungsmanagement
Ausreichende Liquidität ist nicht nur für Unternehmen, sondern mehr und mehr auch für Steuer-berater ein wichtiges Thema. Laut einer aktuellen Studie von Euler Hermes aus 2007 sind schlechte Zahlungsmoral von Kunden (82%), Managementfehler, z. B. fehlendes Controlling (79%), nicht erkannte Finanzierungslücken (76%) oder ein unzureichendes Debitorenmanagement (64%) die Hauptgründe für Forderungsausfälle und Insolvenzen. Liquidität ist damit oftmals Gesprächsthema zwischen Steuerberater und Mandant, denn angesichts der oben genannten Punkte muss verstärkt auf Liquiditätssicherung und Forderungsmanagement geachtet werden. Dies gilt auch für Kanzleien selbst, die immer wieder mit Bitten ihrer Mandanten konfrontiert werden, sie mögen einen Zahlungsaufschub für Beratungsrechnungen gewähren.
Gesetzliche Neuerung für Steuerberater
Bislang konnten Steuerberater zwar ihre Mandanten mit Hilfe von Factoring bei der Sicherung der Liquidität unterstützen, hatten aber selbst nicht die Möglichkeit, diese Dienstleistung in An-spruch zu nehmen. Das 8. StBÄndG ist seit 11. April 2008 in Kraft, so dass künftig auch Steuerberater Factoring für ihre Kanzlei in Anspruch nehmen können. Die entscheidende Änderung stellt in diesem Zusammenhang die Neufassung des § 64, Absatz 2 StBerG dar:
Diese erlaubt es Steuerberatern, ihre Gebührenforderungen an Dritte abzutreten und/oder zum Einzug zu übertragen. Dadurch werden Finanzierungs- und Einzugsvarianten möglich, wie sie z. B. bei Ärzten seit langem üblich sind.
Welche Vorteile bietet Factoring?
Factoring schafft Liquidität sofort nach Rechnungsstellung, hundertprozentigen Schutz vor Forde-rungsausfällen, Entlastung und Kostenersparnis im Forderungsmanagement, ein besseres Unterneh-mensrating durch Bilanzoptimierung und ermöglicht ein automatisches Wachstum der Finanzierung mit dem Umsatz.
Quelle: VR Leasing


