Hintergrundinformationen zur geplanten Leasing-Steuer
Die Leasing-Branche war mit einem Investi-tionsvolumen von rund 54 Milliarden Euro im vergangenen Jahr einmal mehr der wesentliche Wachstumsmotor für die deutsche Wirtschaft. Insbesondere der deutsche Mittelstand ist aufgrund seiner mittelfristig nicht zu überwindenden Eigenkapitalschwäche besonders auf Leasing mit seinen speziellen betriebswirtschaftlichen Vorteilen angewiesen.
Aus diesem Grunde sollte die Bundesregierung diese Fakten bei der geplanten Unternehmensteuerreform berücksichtigen und die positiven Effekte der vorgesehenen Steuersatzsenkung nicht durch investitionsfeindliche und überzogene Gegenfinanzierungsmaßnahmen konterkarieren.
So sind die derzeit vorgesehenen Pauschalierungssätze für die bei der Gewerbesteuer hinzurechnungspflichtigen Finanzierungsanteile von Leasing-Raten mit 25 Prozent (Mobilien) bzw. 75 Prozent (Immobilien) unrealistisch hoch angesetzt. Tatsächlich bewegen sich die Finanzierungsanteile in einer Größenordnung von 12 bis 13 Prozent bei Mobilien und etwa 50 Prozent bei Immobilien. Allerdings hat der Bundesfinanzminister hierzu öffentlich bereits "Lernbereitschaft" signalisiert, und auch Otto Bernhardt, ein maßgeblicher Finanzexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat die bisher geplanten Pauschalierungssätze als zu hoch bezeichnet.
Weiterhin wären Leasing-Investitionen gegenüber kreditfinanzierten Investitionen durch eine Doppelbesteuerung des mit ihnen verbundenen Finanzierungsaufwandes benachteiligt. Der Finanzierungsanteil der Leasing-Raten würde beim Leasing-Nehmer hinzugerechnet und zugleich beim Leasing-Geber in Form hinzurechnungspflichtiger Refinanzierungsaufwendungen mit Gewerbesteuer belastet. Im Ergebnis würde die Steuerbelastung des Finanzierungsaufwandes einer Leasing-Investition zukünftig fast dreimal so hoch liegen als bei einer kreditfinanzierten Investition. Denn bei kreditfinanzierten Investitionen wird bewusst und gewollt eine Doppelbesteuerung durch die Freistellung des Kreditgebers nach § 19 GewStDV (Bankenprivileg) verhindert.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, fordert die Deutsche Leasing gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) und auch dem Zentralen Kreditausschuss, der Spitzenorganisation des deutschen Kreditgewerbes, eine Gleichbehandlung von Leasing- und Kreditgebern.
Zudem werden Leasing-Gesellschaften von der so genannten "Zinsschranke" getroffen, mit der eigentlich nur der Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland unterbunden werden soll. Diese Zielsetzung ist nachvollziehbar und sinnvoll. Die europarechtlich gebotene uneingeschränkte Anwendung der Vorschrift auf reine Inlandssachverhalte führt aber dazu, dass bei einer Leasing-Gesellschaft etwa zwei Drittel des Zinsaufwands nicht mehr steuerlich abzugsfähig wäre. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent würde eine steuerliche Zusatzbelastung von 20 Prozent des Zinsaufwands entstehen, die nicht durch Gewinn gedeckt werden kann - erst recht nicht bei der aktuellen Margensituation. Auf mittlere Sicht würde dies die deutschen Leasing-Unternehmen in die Insolvenz treiben. Dies wäre das Aus für eine Branche, die in Deutschland einer der wichtigsten Motoren für Investitionen ist.
Die Folge wäre eine Verlagerung der Leasing-Unternehmen ins Ausland. Die Deutsche Leasing, selbst in 15 Ländern tätig, müsste zu einer Notwehrmaßnahme greifen: Sie würde gezwungen, abzuwandern, und mit ihr zahlreiche weitere Leasing-Unternehmen. Dies kann sicherlich nicht Intention der Politik sein. Gleichzeitig würden verstärkt ausländische Leasing-Gesellschaften in den deutschen Markt drängen, da sie nach dem Heimatlandprinzip keinen steuerlichen Einschränkungen beim Abzug ihrer Finanzierungsaufwendungen unterliegen. Damit wäre genau das Gegenteil dessen erreicht, was mit der Zinsschranke angestrebt wird: Steuersubstrat in Form von inländischen Leasing-Aufwendungen würde als Leasing-Ertrag nicht mehr im Inland sondern im Ausland versteuert.
Dieses Ergebnis kann von der Politik nicht gewollt sein. Daher hofft die Deutsche Leasing, dass man für Vorschläge offen ist, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Leasing-Unternehmen erhalten und damit die Investitionsversorgung vor allem der mittelständischen Wirtschaft weiterhin gesichert werden kann.
Quelle: Deutsche Leasing
Aus diesem Grunde sollte die Bundesregierung diese Fakten bei der geplanten Unternehmensteuerreform berücksichtigen und die positiven Effekte der vorgesehenen Steuersatzsenkung nicht durch investitionsfeindliche und überzogene Gegenfinanzierungsmaßnahmen konterkarieren.
So sind die derzeit vorgesehenen Pauschalierungssätze für die bei der Gewerbesteuer hinzurechnungspflichtigen Finanzierungsanteile von Leasing-Raten mit 25 Prozent (Mobilien) bzw. 75 Prozent (Immobilien) unrealistisch hoch angesetzt. Tatsächlich bewegen sich die Finanzierungsanteile in einer Größenordnung von 12 bis 13 Prozent bei Mobilien und etwa 50 Prozent bei Immobilien. Allerdings hat der Bundesfinanzminister hierzu öffentlich bereits "Lernbereitschaft" signalisiert, und auch Otto Bernhardt, ein maßgeblicher Finanzexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat die bisher geplanten Pauschalierungssätze als zu hoch bezeichnet.
Weiterhin wären Leasing-Investitionen gegenüber kreditfinanzierten Investitionen durch eine Doppelbesteuerung des mit ihnen verbundenen Finanzierungsaufwandes benachteiligt. Der Finanzierungsanteil der Leasing-Raten würde beim Leasing-Nehmer hinzugerechnet und zugleich beim Leasing-Geber in Form hinzurechnungspflichtiger Refinanzierungsaufwendungen mit Gewerbesteuer belastet. Im Ergebnis würde die Steuerbelastung des Finanzierungsaufwandes einer Leasing-Investition zukünftig fast dreimal so hoch liegen als bei einer kreditfinanzierten Investition. Denn bei kreditfinanzierten Investitionen wird bewusst und gewollt eine Doppelbesteuerung durch die Freistellung des Kreditgebers nach § 19 GewStDV (Bankenprivileg) verhindert.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, fordert die Deutsche Leasing gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) und auch dem Zentralen Kreditausschuss, der Spitzenorganisation des deutschen Kreditgewerbes, eine Gleichbehandlung von Leasing- und Kreditgebern.
Zudem werden Leasing-Gesellschaften von der so genannten "Zinsschranke" getroffen, mit der eigentlich nur der Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland unterbunden werden soll. Diese Zielsetzung ist nachvollziehbar und sinnvoll. Die europarechtlich gebotene uneingeschränkte Anwendung der Vorschrift auf reine Inlandssachverhalte führt aber dazu, dass bei einer Leasing-Gesellschaft etwa zwei Drittel des Zinsaufwands nicht mehr steuerlich abzugsfähig wäre. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent würde eine steuerliche Zusatzbelastung von 20 Prozent des Zinsaufwands entstehen, die nicht durch Gewinn gedeckt werden kann - erst recht nicht bei der aktuellen Margensituation. Auf mittlere Sicht würde dies die deutschen Leasing-Unternehmen in die Insolvenz treiben. Dies wäre das Aus für eine Branche, die in Deutschland einer der wichtigsten Motoren für Investitionen ist.
Die Folge wäre eine Verlagerung der Leasing-Unternehmen ins Ausland. Die Deutsche Leasing, selbst in 15 Ländern tätig, müsste zu einer Notwehrmaßnahme greifen: Sie würde gezwungen, abzuwandern, und mit ihr zahlreiche weitere Leasing-Unternehmen. Dies kann sicherlich nicht Intention der Politik sein. Gleichzeitig würden verstärkt ausländische Leasing-Gesellschaften in den deutschen Markt drängen, da sie nach dem Heimatlandprinzip keinen steuerlichen Einschränkungen beim Abzug ihrer Finanzierungsaufwendungen unterliegen. Damit wäre genau das Gegenteil dessen erreicht, was mit der Zinsschranke angestrebt wird: Steuersubstrat in Form von inländischen Leasing-Aufwendungen würde als Leasing-Ertrag nicht mehr im Inland sondern im Ausland versteuert.
Dieses Ergebnis kann von der Politik nicht gewollt sein. Daher hofft die Deutsche Leasing, dass man für Vorschläge offen ist, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Leasing-Unternehmen erhalten und damit die Investitionsversorgung vor allem der mittelständischen Wirtschaft weiterhin gesichert werden kann.
Quelle: Deutsche Leasing
